ZillingtalBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Zillingtal im Burgenland gibt es aktuell keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen ode
- Auf öffentlichen Straßen ist es laut StVO ebenfalls untersagt, wenn dadurch die Straße verunreinigt wird
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Zillingtal im Burgenland gibt es aktuell keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote wie in anderen von extremer Trockenheit betroffenen Regionen Österreichs.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wasserleitungsverband.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Zillingtal im Burgenland gibt es aktuell keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen ode
Für die Gemeinde Zillingtal im Burgenland gibt es aktuell keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote wie in anderen von extremer Trockenheit betroffenen Regionen Österreichs.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Zillingtal im Burgenland gibt es aktuell keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote wie in anderen von extremer Trockenheit betroffenen Regionen Österreichs.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Zillingtal im Burgenland gibt es aktuell keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen odewasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:07Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Obwohl die Region grundsätzlich stabil versorgt ist, appellieren Wasserversorger in den Sommermonaten generell an einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Obwohl die Region grundsätzlich stabil versorgt ist, appellieren Wasserversorger in den Sommermonaten generell an einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:07Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Poolbefüllungen: Bei anhaltenden Hitzeperioden bittet der WLV generell darum, Poolbefüllungen vorab zu planen und Spitzenzeiten (z.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungen: Bei anhaltenden Hitzeperioden bittet der WLV generell darum, Poolbefüllungen vorab zu planen und Spitzenzeiten (z.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:07Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Auf öffentlichen Straßen ist es laut StVO ebenfalls untersagt, wenn dadurch die Straße verunreinigt wird
Auf öffentlichen Straßen ist es laut StVO ebenfalls untersagt, wenn dadurch die Straße verunreinigt wird.
Wortlaut der Kundmachung
„Auf öffentlichen Straßen ist es laut StVO ebenfalls untersagt, wenn dadurch die Straße verunreinigt wird.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:02
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Auf öffentlichen Straßen ist es laut StVO ebenfalls untersagt, wenn dadurch die Straße verunreinigt wirdwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:07Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.10.2026, 08:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)