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ZillingtalBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Gemeinde Zillingtal im Burgenland gibt es aktuell keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen ode
  • Auf öffentlichen Straßen ist es laut StVO ebenfalls untersagt, wenn dadurch die Straße verunreinigt wird

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen
  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Zillingtal im Burgenland gibt es aktuell keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote wie in anderen von extremer Trockenheit betroffenen Regionen Österreichs.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wasserleitungsverband.at · Geprüft 08.09.2026, 20:02 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Gemeinde Zillingtal im Burgenland gibt es aktuell keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen ode

    Verbot

    Für die Gemeinde Zillingtal im Burgenland gibt es aktuell keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote wie in anderen von extremer Trockenheit betroffenen Regionen Österreichs.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Zillingtal im Burgenland gibt es aktuell keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote wie in anderen von extremer Trockenheit betroffenen Regionen Österreichs.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Obwohl die Region grundsätzlich stabil versorgt ist, appellieren Wasserversorger in den Sommermonaten generell an einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Obwohl die Region grundsätzlich stabil versorgt ist, appellieren Wasserversorger in den Sommermonaten generell an einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:07Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Empfehlung

    Poolbefüllungen: Bei anhaltenden Hitzeperioden bittet der WLV generell darum, Poolbefüllungen vorab zu planen und Spitzenzeiten (z.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungen: Bei anhaltenden Hitzeperioden bittet der WLV generell darum, Poolbefüllungen vorab zu planen und Spitzenzeiten (z.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:07Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Auf öffentlichen Straßen ist es laut StVO ebenfalls untersagt, wenn dadurch die Straße verunreinigt wird

    Verbot

    Auf öffentlichen Straßen ist es laut StVO ebenfalls untersagt, wenn dadurch die Straße verunreinigt wird.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Auf öffentlichen Straßen ist es laut StVO ebenfalls untersagt, wenn dadurch die Straße verunreinigt wird.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:02

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.10.2026, 08:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)