ZellbergTirol
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Bewässerung einschränken: Das Sprengen von Rasenflächen oder Gießen von Gärten sollte auf das Nötigste reduziert und idealerweise in die kühlen Morgen- oder Abendstunden verlegt werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: bmluk.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:15 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Bewässerung einschränken: Das Sprengen von Rasenflächen oder Gießen von Gärten sollte auf das Nötigste reduziert und idealerweise in die kühlen Morgen- oder Abendstunden verlegt werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Bewässerung einschränken: Das Sprengen von Rasenflächen oder Gießen von Gärten sollte auf das Nötigste reduziert und idealerweise in die kühlen Morgen- oder Abendstunden verlegt werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:15
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:17Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Zellberg im Zillertal liegt im September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassersparmaßnahme oder Einschränkung der Trinkwasserversorgung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Zellberg im Zillertal liegt im September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassersparmaßnahme oder Einschränkung der Trinkwasserversorgung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:15
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenbmluk.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:17Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 07:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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