Zell am ZillerTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- In der Marktgemeinde Zell am Ziller gelten im September 2026 aktuell keine behördlichen Einschränkungen oder Verbote für
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Marktgemeinde Zell am Ziller gelten im September 2026 aktuell keine behördlichen Einschränkungen oder Verbote für das öffentliche Leitungsnetz.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: gemeinde-zell.at · Geprüft 08.09.2026, 20:17 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
In der Marktgemeinde Zell am Ziller gelten im September 2026 aktuell keine behördlichen Einschränkungen oder Verbote für
In der Marktgemeinde Zell am Ziller gelten im September 2026 aktuell keine behördlichen Einschränkungen oder Verbote für das öffentliche Leitungsnetz.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Marktgemeinde Zell am Ziller gelten im September 2026 aktuell keine behördlichen Einschränkungen oder Verbote für das öffentliche Leitungsnetz.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:17
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- In der Marktgemeinde Zell am Ziller gelten im September 2026 aktuell keine behördlichen Einschränkungen oder Verbote fürgemeinde-zell.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:19Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 08:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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