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Zeiselmauer-WolfpassingNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Aufruf zum Wassersparen

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In der Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing gibt es im September 2026 keine verpflichtenden Verbote oder akuten Engpässe, jedoch appelliert die Gemeinde nachdrücklich an die Bevölkerung zu einem ökologischen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: zeiselmauer-wolfpassing.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:56 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    In der Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing gibt es im September 2026 keine verpflichtenden Verbote oder akuten Engpässe, jedoch appelliert die Gemeinde nachdrücklich an die Bevölkerung zu einem ökologischen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Gemeinde Zeiselmauer-Wolfpassing gibt es im September 2026 keine verpflichtenden Verbote oder akuten Engpässe, jedoch appelliert die Gemeinde nachdrücklich an die Bevölkerung zu einem ökologischen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenzeiselmauer-wolfpassing.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:36Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Einschränkung

    Dazu gehören:Das Einschränken der Gartenbewässerung.Das Verzichten auf private Autowäschen und das Befüllen von Swimmingpools.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dazu gehören:Das Einschränken der Gartenbewässerung.Das Verzichten auf private Autowäschen und das Befüllen von Swimmingpools.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungzeiselmauer-wolfpassing.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:36Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 06.10.2026, 06:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)