ZeillernNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Aufruf zum Wassersparen
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Es gibt aktuell im September keine flächendeckenden, behördlich verordneten Verbote oder Abschaltungen für Zeillern, jedoch bittet die Gemeinde traditionell in heißen und trockenen Phasen um die freiwillige Einhaltung folgender Wassersparmaßnahmen: Gemeinde Zeillern +1“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: zeillern.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Es gibt aktuell im September keine flächendeckenden, behördlich verordneten Verbote oder Abschaltungen für Zeillern, jedoch bittet die Gemeinde traditionell in heißen und trockenen Phasen um die freiwillige Einhaltung folgender Wassersparmaßnahmen: Gemeinde Zeillern +1
Wortlaut der Kundmachung
„Es gibt aktuell im September keine flächendeckenden, behördlich verordneten Verbote oder Abschaltungen für Zeillern, jedoch bittet die Gemeinde traditionell in heißen und trockenen Phasen um die freiwillige Einhaltung folgender Wassersparmaßnahmen: Gemeinde Zeillern +1“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenzeillern.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:35Übersichtsseite von zeillern.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Auf das großflächige Sprengen von Rasenflächen sollte verzichtet werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Auf das großflächige Sprengen von Rasenflächen sollte verzichtet werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:42
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungzeillern.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:35Übersichtsseite von zeillern.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 00:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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