WullersdorfNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Marktgemeinde Wullersdorf liegt im September 2026 keine behördlich verordnete Wassersperre oder ein striktes Nut
Eingeschränkt
- Sollte sich die Lage verschärfen und der Bürgermeister formelle Einschränkungen (gemäß NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz)
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Wullersdorf liegt im September 2026 keine behördlich verordnete Wassersperre oder ein striktes Nutzungsverbot vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: noe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:38 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Marktgemeinde Wullersdorf liegt im September 2026 keine behördlich verordnete Wassersperre oder ein striktes Nut
Für die Marktgemeinde Wullersdorf liegt im September 2026 keine behördlich verordnete Wassersperre oder ein striktes Nutzungsverbot vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Wullersdorf liegt im September 2026 keine behördlich verordnete Wassersperre oder ein striktes Nutzungsverbot vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:38
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Marktgemeinde Wullersdorf liegt im September 2026 keine behördlich verordnete Wassersperre oder ein striktes Nutnoe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Sollte sich die Lage verschärfen und der Bürgermeister formelle Einschränkungen (gemäß NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz)
Sollte sich die Lage verschärfen und der Bürgermeister formelle Einschränkungen (gemäß NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz) anordnen müssen, werden diese direkt über die offiziellen Kanäle kommuniziert: Land Niederösterreich
Wortlaut der Kundmachung
„Sollte sich die Lage verschärfen und der Bürgermeister formelle Einschränkungen (gemäß NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz) anordnen müssen, werden diese direkt über die offiziellen Kanäle kommuniziert: Land Niederösterreich“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:38
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Sollte sich die Lage verschärfen und der Bürgermeister formelle Einschränkungen (gemäß NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz)noe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze im Spätsommer 2026, die weite Teile Niederösterreichs und das Weinviertel betrifft, gilt jedoch der allgemeine, dringende Appell der Region zum verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze im Spätsommer 2026, die weite Teile Niederösterreichs und das Weinviertel betrifft, gilt jedoch der allgemeine, dringende Appell der Region zum verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:38
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparennoe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 04:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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