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WolfernOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Fahrzeugwäsche
  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Keine Flächenreinigung: Das Waschen von Autos oder das Abspritzen von Einfahrten, Terrassen und Gehwegen ist untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wolfern.at · Geprüft 08.09.2026, 21:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Fahrzeugwäsche

    Verbot

    Keine Flächenreinigung: Das Waschen von Autos oder das Abspritzen von Einfahrten, Terrassen und Gehwegen ist untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine Flächenreinigung: Das Waschen von Autos oder das Abspritzen von Einfahrten, Terrassen und Gehwegen ist untersagt.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Kein Befüllen von Pools: Das Einlassen oder Nachfüllen von Swimmingpools und Aufstellbecken mit Trinkwasser ist verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Kein Befüllen von Pools: Das Einlassen oder Nachfüllen von Swimmingpools und Aufstellbecken mit Trinkwasser ist verboten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Aufgrund einer akuten Überlastung der Trinkwasserversorgung gilt in der Marktgemeinde Wolfern ein dringender behördlicher Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Marktgemeinde Wolfern gilt aufgrund einer anhaltenden Belastung der Trinkwasserversorgung ein dringender Aufruf zum Wassersparen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:08

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenwolfern.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:13Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 27.10.2026, 20:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)