WolfernOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Fahrzeugwäsche
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Keine Flächenreinigung: Das Waschen von Autos oder das Abspritzen von Einfahrten, Terrassen und Gehwegen ist untersagt.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wolfern.at · Geprüft 08.09.2026, 21:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Fahrzeugwäsche
Keine Flächenreinigung: Das Waschen von Autos oder das Abspritzen von Einfahrten, Terrassen und Gehwegen ist untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Keine Flächenreinigung: Das Waschen von Autos oder das Abspritzen von Einfahrten, Terrassen und Gehwegen ist untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:56
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Fahrzeugwäschewolfern.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:13Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Kein Befüllen von Pools: Das Einlassen oder Nachfüllen von Swimmingpools und Aufstellbecken mit Trinkwasser ist verboten.
Wortlaut der Kundmachung
„Kein Befüllen von Pools: Das Einlassen oder Nachfüllen von Swimmingpools und Aufstellbecken mit Trinkwasser ist verboten.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:56
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungwolfern.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:13Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund einer akuten Überlastung der Trinkwasserversorgung gilt in der Marktgemeinde Wolfern ein dringender behördlicher Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Marktgemeinde Wolfern gilt aufgrund einer anhaltenden Belastung der Trinkwasserversorgung ein dringender Aufruf zum Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:08
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenwolfern.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:13Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 27.10.2026, 20:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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