Wolfau

Burgenland

Maßnahmen trifft die Gemeinde auf Grundlage ihrer eigenen Versorgungsanlage (z. B. Quellschüttungen) – diese lokalen Daten sind in den amtlichen Regionalmessungen rechts nicht enthalten und können von ihnen abweichen.

Das gilt derzeit

Verboten oder eingeschränkt

  • Poolbefüllung nur laut Poolfüllkalender 2026

Quelle: Wolfau

Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.

EinschränkungStufe 2 – EinschränkungZuletzt geprüft: 21.08.2026, 09:10Kundmachungs-Protokoll (PDF)

Mehr Details anzeigen – Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut

Details zu den aktiven Maßnahmen

Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.

  • Befüllung privater Pools

    Poolbefüllung nur laut Poolfüllkalender 2026

    Gilt aktuell
    Einschränkung

    Der Wasserverband Stögersbachtal regelt das Befüllen privater Pools 2026 über einen verbindlichen Poolfüllkalender. Handlungsanweisung: Vor der Befüllung den Poolfüllkalender beachten und nur an den dafür vorgesehenen Terminen befüllen. Details enthält die Aussendung des Wasserverbandes (auf der Quellseite verlinkt).

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    21.08.2026, 09:10

    Quellen

    • Marktgemeinde WolfauWolfau · Gemeinde-Website · abgerufen 20.08.2026, 21:11Direktlink zur Kundmachung

Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen

Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.

Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.08.2026, 09:06.

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Aktuelle Versorgungslage melden – nach Prüfung erscheint sie hier als „Meldung der Gemeinde".