Wöllersdorf-SteinabrücklNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Ein striktes behördliches Verbot (wie z
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Poolbefüllungsverbote) liegt aktuell nicht vor, der Fokus liegt auf freiwilliger Vorsorge.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: woellersdorf-steinabrueckl.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:44 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Poolbefüllungsverbote) liegt aktuell nicht vor, der Fokus liegt auf freiwilliger Vorsorge.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungsverbote) liegt aktuell nicht vor, der Fokus liegt auf freiwilliger Vorsorge.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungwoellersdorf-steinabrueckl.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:42Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl gelten im September 2026 vorsorgliche Aufrufe zum Wassersparen.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl gelten im September 2026 vorsorgliche Aufrufe zum Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenwoellersdorf-steinabrueckl.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:42Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Ein striktes behördliches Verbot (wie z
Ein striktes behördliches Verbot (wie z.
Wortlaut der Kundmachung
„Ein striktes behördliches Verbot (wie z.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:44
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Ein striktes behördliches Verbot (wie zwoellersdorf-steinabrueckl.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:42Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 04:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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