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Wöllersdorf-SteinabrücklNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Ein striktes behördliches Verbot (wie z

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Poolbefüllungsverbote) liegt aktuell nicht vor, der Fokus liegt auf freiwilliger Vorsorge.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: woellersdorf-steinabrueckl.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:44 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Poolbefüllungsverbote) liegt aktuell nicht vor, der Fokus liegt auf freiwilliger Vorsorge.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungsverbote) liegt aktuell nicht vor, der Fokus liegt auf freiwilliger Vorsorge.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Einschränkung der Poolbefüllungwoellersdorf-steinabrueckl.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:42Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Für die Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl gelten im September 2026 vorsorgliche Aufrufe zum Wassersparen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl gelten im September 2026 vorsorgliche Aufrufe zum Wassersparen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenwoellersdorf-steinabrueckl.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:42Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Ein striktes behördliches Verbot (wie z

    Verbot

    Ein striktes behördliches Verbot (wie z.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Ein striktes behördliches Verbot (wie z.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 31.10.2026, 04:30. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)