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WölblingNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • In der Marktgemeinde Wölbling gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Freiwilliges Sparen im Haushalt: Die Bürger werden gebeten, auf das unnötige Befüllen von privaten Pools, das Waschen von Autos mit Trinkwasser sowie auf exzessives Rasensprengen in den Mittagsstunden zu verzichten.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Wölbling · Geprüft 08.09.2026, 20:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Empfehlung

    Freiwilliges Sparen im Haushalt: Die Bürger werden gebeten, auf das unnötige Befüllen von privaten Pools, das Waschen von Autos mit Trinkwasser sowie auf exzessives Rasensprengen in den Mittagsstunden zu verzichten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Freiwilliges Sparen im Haushalt: Die Bürger werden gebeten, auf das unnötige Befüllen von privaten Pools, das Waschen von Autos mit Trinkwasser sowie auf exzessives Rasensprengen in den Mittagsstunden zu verzichten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:08

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Hintergrund dieser Sensibilisierung ist die allgemeine Hitze- und Trockenperiode in Niederösterreich, die landesweit zu sinkenden Grundwasserständen führt und bei der viele Nachbargemeinden bereits aktive Sparappelle veröffentlichen mussten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Hintergrund dieser Sensibilisierung ist die allgemeine Hitze- und Trockenperiode in Niederösterreich, die landesweit zu sinkenden Grundwasserständen führt und bei der viele Nachbargemeinden bereits aktive Sparappelle veröffentlichen mussten.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:08

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum WassersparenWölbling · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    In der Marktgemeinde Wölbling gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder

    Verbot

    In der Marktgemeinde Wölbling gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote, da die regionale Wasserversorgung stabil läuft.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In der Marktgemeinde Wölbling gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassereinschränkungen oder Verbote, da die regionale Wasserversorgung stabil läuft.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:08

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 20:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)