WippenhamOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Wippenham im Innviertel liegt im September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassereinschrä
Eingeschränkt
- Da die Trinkwasserversorgung in vielen oberösterreichischen Gemeinden aufgrund des hohen Verbrauchs und fehlender Nieder
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Wippenham im Innviertel liegt im September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassereinschränkung oder ein striktes Verbot vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wippenham.at · Geprüft 08.09.2026, 19:45 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Wippenham im Innviertel liegt im September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassereinschrä
Für die Gemeinde Wippenham im Innviertel liegt im September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassereinschränkung oder ein striktes Verbot vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Wippenham im Innviertel liegt im September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassereinschränkung oder ein striktes Verbot vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Wippenham im Innviertel liegt im September 2026 keine spezifische, behördlich verordnete Wassereinschräwippenham.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:18Übersichtsseite von www.wippenham.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und historisch niedriger Grundwasserstände im Innviertel gilt jedoch auch hier der dringende, allgemeine Appell der Region zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und historisch niedriger Grundwasserstände im Innviertel gilt jedoch auch hier der dringende, allgemeine Appell der Region zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenwippenham.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:18Übersichtsseite von www.wippenham.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Da die Trinkwasserversorgung in vielen oberösterreichischen Gemeinden aufgrund des hohen Verbrauchs und fehlender Nieder
Da die Trinkwasserversorgung in vielen oberösterreichischen Gemeinden aufgrund des hohen Verbrauchs und fehlender Niederschläge stark belastet ist, wird der Bevölkerung empfohlen, freiwillige Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um behördliche Einschränkungen zu verhindern: austria.com +1
Wortlaut der Kundmachung
„Da die Trinkwasserversorgung in vielen oberösterreichischen Gemeinden aufgrund des hohen Verbrauchs und fehlender Niederschläge stark belastet ist, wird der Bevölkerung empfohlen, freiwillige Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um behördliche Einschränkungen zu verhindern: austria.com +1“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Da die Trinkwasserversorgung in vielen oberösterreichischen Gemeinden aufgrund des hohen Verbrauchs und fehlender Niederwippenham.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:18Übersichtsseite von www.wippenham.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 14:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)