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WildonSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot der Wasserentnahme aus Hydranten

Eingeschränkt

  • Meldepflicht für Poolbefüllungen bei der Gemeinde

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Wasserentnahme aus Hydranten bei Strafe verboten ist.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wildon.gv.at · Geprüft 07.09.2026, 17:22 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Wasserentnahme

    Verbot der Wasserentnahme aus Hydranten

    Verbot

    Die Marktgemeinde Wildon weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Wasserentnahme aus Hydranten bei Strafe verboten ist.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Wasserentnahme aus Hydranten bei Strafe verboten ist.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 06. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:22

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Poolbefüllungenwildon.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 06. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:37Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Meldepflicht für Poolbefüllungen bei der Gemeinde

    Einschränkung

    Poolbefüllungen sind in Wildon grundsätzlich erlaubt, müssen jedoch zur Sicherstellung der Wasserversorgung einen Werktag vorher dem Gemeindeamt telefonisch (+43 3182 3227) oder per E-Mail (gde@wildon.gv.at) gemeldet werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Poolbefüllungen sind grundsätzlich immer in Ordnung, jedoch - um die Wasserversorgung sicherstellen zu können - einen Werktag vorher dem Gemeindeamt unter +43 (0) 3182 3227 oder gde@wildon.gv.at zu melden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 06. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:22

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Poolbefüllungenwildon.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 06. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:37Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 07:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)