WildonSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Wasserentnahme aus Hydranten
Eingeschränkt
- Meldepflicht für Poolbefüllungen bei der Gemeinde
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Wasserentnahme aus Hydranten bei Strafe verboten ist.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wildon.gv.at · Geprüft 07.09.2026, 17:22 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Wasserentnahme
Verbot der Wasserentnahme aus Hydranten
Die Marktgemeinde Wildon weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Wasserentnahme aus Hydranten bei Strafe verboten ist.
Wortlaut der Kundmachung
„Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Wasserentnahme aus Hydranten bei Strafe verboten ist.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 06. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:22
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Poolbefüllungenwildon.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 06. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:37Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Befüllung privater Pools
Meldepflicht für Poolbefüllungen bei der Gemeinde
Poolbefüllungen sind in Wildon grundsätzlich erlaubt, müssen jedoch zur Sicherstellung der Wasserversorgung einen Werktag vorher dem Gemeindeamt telefonisch (+43 3182 3227) oder per E-Mail (gde@wildon.gv.at) gemeldet werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungen sind grundsätzlich immer in Ordnung, jedoch - um die Wasserversorgung sicherstellen zu können - einen Werktag vorher dem Gemeindeamt unter +43 (0) 3182 3227 oder gde@wildon.gv.at zu melden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 06. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:22
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Poolbefüllungenwildon.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 06. September 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:37Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 07:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)