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WiesmathNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser
  • Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser und Einschränkung der Rasenbewässerung
  • Bitte, Gartenbewässerung mit Trinkwasser stark einzuschränken

Erlaubt bleibt

  • Öffentliche Rabatte werden nicht mit Trinkwasser, sondern mit Wasser aus der Regenwasserzisterne unterhalb des Bauhofs bewässert.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 04. August 2026): „Dennoch bitten wir alle Gemeindebürger aufgrund der anhaltenden Trockenheit um einen bewussten und sparsamen Umgang mit unserem Trinkwasser. Jeder eingesparte Liter hilft, die Versorgung langfristig sicherzustellen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Wiesmath, 04. August 2026 · Geprüft 06.09.2026, 17:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 04. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Appell zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
    • Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser und Einschränkung der Rasenbewässerung – Freiwilliger Appell
    • Bitte, Gartenbewässerung mit Trinkwasser stark einzuschränken – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser

    Empfehlung

    Alle Gemeindebürger werden aufgrund der anhaltenden Trockenheit um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser gebeten, da der Verbrauch beim 1,5-fachen des Normalwertes liegt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Dennoch bitten wir alle Gemeindebürger aufgrund der anhaltenden Trockenheit um einen bewussten und sparsamen Umgang mit unserem Trinkwasser. Jeder eingesparte Liter hilft, die Versorgung langfristig sicherzustellen.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 17:41

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • WiesmathWiesmath · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 20.08.2026, 21:37Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser und Einschränkung der Rasenbewässerung

    Empfehlung

    Die Marktgemeinde Wiesmath bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit und eines Verbrauchs beim 1,5-fachen des Normalwertes um bewussten, sparsamen Umgang mit Trinkwasser und darum, das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser stark einzuschränken bzw. wenn möglich auszusetzen.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Öffentliche Rabatte werden nicht mit Trinkwasser, sondern mit Wasser aus der Regenwasserzisterne unterhalb des Bauhofs bewässert.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Trinkwasserversorgung ist in unserer Gemeinde dank der Trinkwassersicherung Bucklige Welt derzeit gesichert. Dennoch bitten wir alle Gemeindebürger aufgrund der anhaltenden Trockenheit um einen bewussten und sparsamen Umgang mit unserem Trinkwasser. Jeder eingesparte Liter hilft, die Versorgung langfristig sicherzustellen. Derzeit liegt unser Verbrauch leider beim 1,5-fachen des „Normalwertes“, daher bitten wir Sie, das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser stark einzuschränken bzw. wenn möglich auszusetzen.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 16:53

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • WiesmathWiesmath · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 20.08.2026, 21:37Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Bitte, Gartenbewässerung mit Trinkwasser stark einzuschränken

    Empfehlung

    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bittet die Gemeinde, das Bewässern von Gärten mit Trinkwasser stark einzuschränken bzw. wenn möglich auszusetzen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „daher bitten wir Sie, das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser stark einzuschränken bzw. wenn möglich auszusetzen.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 16:52

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • WiesmathWiesmath · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 20.08.2026, 21:37Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:06. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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