Wieselburg-LandNiederösterreich
Überprüft: keine Einschränkungen.
Wir haben die Quellen der Gemeinde geprüft (Stand: 17. September 2026). Es gibt keine Verbote und keine Spar-Aufrufe. Sie können das Wasser ganz normal benutzen.
Allgemeine Spartipps bei Trockenheit
- Rasen und Garten nur sparsam gießen – am besten früh morgens oder abends.
- Pools und Planschbecken nicht mit Trinkwasser befüllen.
- Autos nicht mit dem Wasserschlauch waschen.
- Waschmaschine und Geschirrspüler nur voll beladen einschalten.
Bundesweite Empfehlungen des BMLUK – keine Maßnahme dieser Gemeinde. bmluk.gv.at – Tipps zum Wassersparen
Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 13. August 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf unzulässige Wasserentnahmen – Freiwilliger Appell
- Verbot unerlaubter Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen – Verbot
- Verbot unerlaubter Wasserentnahme aus Fließgewässern – Verbot
- Verbot der Gartenbewässerung mittels Pumpen aus Fließgewässern – Verbot
- Verbot der Feldbewässerung mittels Pumpen aus Fließgewässern – Verbot
- 20. August 2026 – Kundmachung mit 5 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf unzulässige Wasserentnahmen – aufgehoben
- Verbot unerlaubter Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen – aufgehoben
- Verbot unerlaubter Wasserentnahme aus Fließgewässern – aufgehoben
- Verbot der Gartenbewässerung mittels Pumpen aus Fließgewässern – aufgehoben
- Verbot der Feldbewässerung mittels Pumpen aus Fließgewässern – aufgehoben
Verlauf – 5 beendete Maßnahmen
- Nicht mehr geführt
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum Verzicht auf unzulässige Wasserentnahmen
Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 20. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 13. August 2026 – 20. August 2026
Belege anzeigen (1)
- Gemeinde Wieselburg-Landwieselburg-land.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. August 2026 · abgerufen 17.09.2026, 02:17Direktlink zur Kundmachung
- Nicht mehr geführt
Entnahme aus Bächen und Flüssen
Verbot unerlaubter Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen
Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 20. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 13. August 2026 – 20. August 2026
Belege anzeigen (1)
- Gemeinde Wieselburg-Landwieselburg-land.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:16Direktlink zur Kundmachung
- Nicht mehr geführt
Entnahme aus Bächen und Flüssen
Verbot unerlaubter Wasserentnahme aus Fließgewässern
Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 20. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 13. August 2026 – 20. August 2026
Belege anzeigen (3)
- Gemeinde Wieselburg-Landwieselburg-land.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. August 2026 · abgerufen 17.09.2026, 02:17Direktlink zur Kundmachung
- Gemeinde Wieselburg-Landwieselburg-land.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:26Direktlink zur Kundmachung
- Gemeinde Wieselburg-Landwieselburg-land.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:17Direktlink zur Kundmachung
- Nicht mehr geführt
Gartenbewässerung
Verbot der Gartenbewässerung mittels Pumpen aus Fließgewässern
Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 20. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 13. August 2026 – 20. August 2026
Belege anzeigen (1)
- Gemeinde Wieselburg-Landwieselburg-land.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:26Direktlink zur Kundmachung
- Nicht mehr geführt
Landwirtschaftliche Bewässerung
Verbot der Feldbewässerung mittels Pumpen aus Fließgewässern
Diese Maßnahme wird nicht mehr als aktiv geführt. Ende: 20. August 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 13. August 2026 – 20. August 2026
Belege anzeigen (1)
- Gemeinde Wieselburg-Landwieselburg-land.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 13. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:26Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 17.09.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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