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WieselburgNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Keine unerlaubte Wasserentnahme aus Fließgewässern

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 17. August 2026): „Die Gemeinde weist daher auf den dringenden Aufruf der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs hin, derzeit auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern zu verzichten. Wasserentnahmen aus Fließgewässern – etwa mittels Pumpen für Bewässerungszwecke – sind ohne entsprechende wasserrechtliche Bewilligung nicht zulässig.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wieselburg.gv.at, 17. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 19:28 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 17. August 2026 – Keine unerlaubte Wasserentnahme aus Fließgewässern – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Entnahme aus Bächen und Flüssen

    Keine unerlaubte Wasserentnahme aus Fließgewässern

    Empfehlung

    Stadtgemeinde Wieselburg, 17.08.2026: Hinweis auf den Aufruf der BH Scheibbs. Unerlaubte Entnahmen aus Fließgewässern (Pumpen) sind nach WRG unzulässig, ausgenommen aufrechte Bewilligungen. Gemeingebrauch (Baden, Schöpfen von Hand) bleibt. Kein Trinkwasser-Verbot für Rasen, Pool oder Autos.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die Gemeinde weist daher auf den dringenden Aufruf der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs hin, derzeit auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern zu verzichten. Wasserentnahmen aus Fließgewässern – etwa mittels Pumpen für Bewässerungszwecke – sind ohne entsprechende wasserrechtliche Bewilligung nicht zulässig.“

    Gültigkeit
    seit 17. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    17. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:28

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    BH-Aufruf / WRG, bis die Lage es zulässt

    Quellen

Transparenz

6 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.09.2026, 23:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)