WiesSteiermark
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Poolbefüllungen einschränken: Das Befüllen oder Nachfüllen von privaten Schwimmbecken muss zwingend vorab beim Wasserverband gemeldet und koordiniert werden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: lko.at · Geprüft 08.09.2026, 19:11 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Poolbefüllungen einschränken: Das Befüllen oder Nachfüllen von privaten Schwimmbecken muss zwingend vorab beim Wasserverband gemeldet und koordiniert werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Poolbefüllungen einschränken: Das Befüllen oder Nachfüllen von privaten Schwimmbecken muss zwingend vorab beim Wasserverband gemeldet und koordiniert werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:11
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllunglko.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:05Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 16.10.2026, 23:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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