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Wien-WähringWien

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Bezirk (Währing) gibt es keine Verbote oder Sonderregeln

Eingeschränkt

  • Keine Einschränkungen: Trotz sommerlicher Hitzeperioden funktioniert die Trinkwasserversorgung in ganz Wien stabil

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Bezirk (Währing) gibt es keine Verbote oder Sonderregeln.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wien.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:14 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Bezirk (Währing) gibt es keine Verbote oder Sonderregeln

    Verbot

    Bezirk (Währing) gibt es keine Verbote oder Sonderregeln.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bezirk (Währing) gibt es keine Verbote oder Sonderregeln.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:14

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Bezirk (Währing) gibt es keine Verbote oder Sonderregelnwien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:37Übersichtsseite von www.wien.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Keine Einschränkungen: Trotz sommerlicher Hitzeperioden funktioniert die Trinkwasserversorgung in ganz Wien stabil

    Einschränkung

    Keine Einschränkungen: Trotz sommerlicher Hitzeperioden funktioniert die Trinkwasserversorgung in ganz Wien stabil.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Keine Einschränkungen: Trotz sommerlicher Hitzeperioden funktioniert die Trinkwasserversorgung in ganz Wien stabil.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 20:14

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

0 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Bisher kein automatischer Abruf dokumentiert. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)