Wien-LiesingWien
Es gelten Einschränkungen.
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Zwar gab es aufgrund einer extremen Hitzewelle Ende Juni und Anfang Juli 2026 kurzzeitig vorsorgliche Einschränkungen seitens der Stadt Wien (wie die Reduzierung der Parkbewässerung), diese temporären Sparmaßnahmen wurden jedoch bereits im Juli 2026 wieder offiziell beendet, da sich die Verbrauchswerte normalisiert haben.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: presse.wien.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:49 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Zwar gab es aufgrund einer extremen Hitzewelle Ende Juni und Anfang Juli 2026 kurzzeitig vorsorgliche Einschränkungen seitens der Stadt Wien (wie die Reduzierung der Parkbewässerung), diese temporären Sparmaßnahmen wurden jedoch bereits im Juli 2026 wieder offiziell beendet, da sich die Verbrauchswerte normalisiert haben.
Wortlaut der Kundmachung
„Zwar gab es aufgrund einer extremen Hitzewelle Ende Juni und Anfang Juli 2026 kurzzeitig vorsorgliche Einschränkungen seitens der Stadt Wien (wie die Reduzierung der Parkbewässerung), diese temporären Sparmaßnahmen wurden jedoch bereits im Juli 2026 wieder offiziell beendet, da sich die Verbrauchswerte normalisiert haben.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:49
Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:44Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 07:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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