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Wien-DöblingWien

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Aufruf zum Wassersparen
  • Zwar gab es im Frühsommer (Ende Juni/Anfang Juli) aufgrund extremer Hitzephasen kurzzeitig vorsorgliche Einschränkungen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Wien-Döbling und dem gesamten Stadtgebiet gelten im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder verpflichtenden Wassersparmaßnahmen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: presse.wien.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Einschränkung

    In Wien-Döbling und dem gesamten Stadtgebiet gelten im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder verpflichtenden Wassersparmaßnahmen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Wien-Döbling und dem gesamten Stadtgebiet gelten im September 2026 keine behördlichen Einschränkungen oder verpflichtenden Wassersparmaßnahmen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:42

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenpresse.wien.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:37Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Zwar gab es im Frühsommer (Ende Juni/Anfang Juli) aufgrund extremer Hitzephasen kurzzeitig vorsorgliche Einschränkungen

    Einschränkung

    Zwar gab es im Frühsommer (Ende Juni/Anfang Juli) aufgrund extremer Hitzephasen kurzzeitig vorsorgliche Einschränkungen der Stadt Wien beim Gießen von städtischen Grünflächen und der Straßenreinigung, diese offiziellen Sparmaßnahmen wurden von der MA 31 (Wiener Wasser) jedoch bereits am 6.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Zwar gab es im Frühsommer (Ende Juni/Anfang Juli) aufgrund extremer Hitzephasen kurzzeitig vorsorgliche Einschränkungen der Stadt Wien beim Gießen von städtischen Grünflächen und der Straßenreinigung, diese offiziellen Sparmaßnahmen wurden von der MA 31 (Wiener Wasser) jedoch bereits am 6.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:42

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

0 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Bisher kein automatischer Abruf dokumentiert. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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