WelsOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
- Möchten Sie wissen, ob für eine bestimmte Gemeinde im Bezirk Wels-Land aktuell ein behördliches Nutzungsverbot gilt, ode
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Grieskirchen & Nachbarbezirke: In einigen Nachbarregionen wurden teilweise behördliche Verbote für Poolbefüllungen, das Waschen von Autos oder das Sprengen von Rasenflächen erlassen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: pichl.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:54 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Grieskirchen & Nachbarbezirke: In einigen Nachbarregionen wurden teilweise behördliche Verbote für Poolbefüllungen, das Waschen von Autos oder das Sprengen von Rasenflächen erlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Grieskirchen & Nachbarbezirke: In einigen Nachbarregionen wurden teilweise behördliche Verbote für Poolbefüllungen, das Waschen von Autos oder das Sprengen von Rasenflächen erlassen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:54
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungpichl.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:56Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Ein behördliches Verbot für die Stadt Wels selbst gibt es aktuell nicht, jedoch wird von den Versorgern dringend zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang aufgerufen.
Wortlaut der Kundmachung
„Ein behördliches Verbot für die Stadt Wels selbst gibt es aktuell nicht, jedoch wird von den Versorgern dringend zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang aufgerufen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:54
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenpichl.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:56Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Möchten Sie wissen, ob für eine bestimmte Gemeinde im Bezirk Wels-Land aktuell ein behördliches Nutzungsverbot gilt, ode
Möchten Sie wissen, ob für eine bestimmte Gemeinde im Bezirk Wels-Land aktuell ein behördliches Nutzungsverbot gilt, oder suchen Sie nach den Standorten der Trinkbrunnen im Stadtgebiet?
Wortlaut der Kundmachung
„Möchten Sie wissen, ob für eine bestimmte Gemeinde im Bezirk Wels-Land aktuell ein behördliches Nutzungsverbot gilt, oder suchen Sie nach den Standorten der Trinkbrunnen im Stadtgebiet?“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:54
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Möchten Sie wissen, ob für eine bestimmte Gemeinde im Bezirk Wels-Land aktuell ein behördliches Nutzungsverbot gilt, odepichl.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:56Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 06.10.2026, 11:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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