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WelsOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung
  • Aufruf zum Wassersparen
  • Möchten Sie wissen, ob für eine bestimmte Gemeinde im Bezirk Wels-Land aktuell ein behördliches Nutzungsverbot gilt, ode

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Grieskirchen & Nachbarbezirke: In einigen Nachbarregionen wurden teilweise behördliche Verbote für Poolbefüllungen, das Waschen von Autos oder das Sprengen von Rasenflächen erlassen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: pichl.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:54 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Grieskirchen & Nachbarbezirke: In einigen Nachbarregionen wurden teilweise behördliche Verbote für Poolbefüllungen, das Waschen von Autos oder das Sprengen von Rasenflächen erlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Grieskirchen & Nachbarbezirke: In einigen Nachbarregionen wurden teilweise behördliche Verbote für Poolbefüllungen, das Waschen von Autos oder das Sprengen von Rasenflächen erlassen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:54

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Verbot

    Ein behördliches Verbot für die Stadt Wels selbst gibt es aktuell nicht, jedoch wird von den Versorgern dringend zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang aufgerufen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Ein behördliches Verbot für die Stadt Wels selbst gibt es aktuell nicht, jedoch wird von den Versorgern dringend zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang aufgerufen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:54

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenpichl.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:56Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Möchten Sie wissen, ob für eine bestimmte Gemeinde im Bezirk Wels-Land aktuell ein behördliches Nutzungsverbot gilt, ode

    Verbot

    Möchten Sie wissen, ob für eine bestimmte Gemeinde im Bezirk Wels-Land aktuell ein behördliches Nutzungsverbot gilt, oder suchen Sie nach den Standorten der Trinkbrunnen im Stadtgebiet?

    Wortlaut der Kundmachung

    „Möchten Sie wissen, ob für eine bestimmte Gemeinde im Bezirk Wels-Land aktuell ein behördliches Nutzungsverbot gilt, oder suchen Sie nach den Standorten der Trinkbrunnen im Stadtgebiet?“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:54

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 06.10.2026, 11:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)