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WeitraNiederösterreich

Bitte Wasser sparen.

Bitte freiwillig

  • Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen
  • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen
  • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Pools

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juli 2026): „Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen, das Waschen von Fahrzeugen, das Befüllen von Pools sowie auf andere nicht unbedingt erforderliche Wasserentnahmen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: weitra.gv.at, 30. Juli 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:30 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 30. Juli 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen – Freiwilliger Appell
    • Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Pools – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Fahrzeugwäsche

    Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparappells der Stadtgemeinde Weitra wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, nach Möglichkeit auf das Waschen von Fahrzeugen zu verzichten. Betroffen: Ortschaft Weitra-Stadt sowie die Katastralgemeinden Brühl einschließlich Tiefenbach, St. Wolfgang und Spital. Freiwilliger Appell, gültig ab sofort (30.07.2026).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen, das Waschen von Fahrzeugen, das Befüllen von Pools sowie auf andere nicht unbedingt erforderliche Wasserentnahmen.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:30

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Weitraweitra.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:29Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen

    Empfehlung

    Die Stadtgemeinde Weitra ersucht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen dringend, den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen zu verzichten. Betroffen sind die Ortschaft Weitra-Stadt sowie die Katastralgemeinden Brühl einschließlich Tiefenbach, St. Wolfgang und Spital. Freiwilliger Appell, gültig ab sofort (30.07.2026).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen ist die Wasserversorgung derzeit stark belastet. Wir ersuchen daher dringend, den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen, das Waschen von Fahrzeugen, das Befüllen von Pools sowie auf andere nicht unbedingt erforderliche Wasserentnahmen. Betroffen sind die Ortschaft Weitra-Stadt sowie die Katastralgemeinden Brühl einschließlich Tiefenbach, St. Wolfgang und Spital. Gültig ab sofort, 30.07.2026.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 22:47

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Weitraweitra.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:29Direktlink zur Kundmachung
  • Poolfüllung

    Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Pools

    Empfehlung

    Im Rahmen des Sparappells der Stadtgemeinde Weitra wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, nach Möglichkeit auf das Befüllen von Pools zu verzichten. Betroffen: Ortschaft Weitra-Stadt sowie die Katastralgemeinden Brühl einschließlich Tiefenbach, St. Wolfgang und Spital. Freiwilliger Appell, gültig ab sofort (30.07.2026).

    Wortlaut der Kundmachung

    „Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen, das Waschen von Fahrzeugen, das Befüllen von Pools sowie auf andere nicht unbedingt erforderliche Wasserentnahmen.“

    Gültigkeit
    seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    30. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 22:48

    Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.

    Quellen

    • Weitraweitra.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:29Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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