WeitraNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen
- Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Pools
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 30. Juli 2026): „Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen, das Waschen von Fahrzeugen, das Befüllen von Pools sowie auf andere nicht unbedingt erforderliche Wasserentnahmen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: weitra.gv.at, 30. Juli 2026 · Geprüft 07.09.2026, 17:30 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 30. Juli 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
- Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Pools – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen
Im Rahmen des Sparappells der Stadtgemeinde Weitra wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, nach Möglichkeit auf das Waschen von Fahrzeugen zu verzichten. Betroffen: Ortschaft Weitra-Stadt sowie die Katastralgemeinden Brühl einschließlich Tiefenbach, St. Wolfgang und Spital. Freiwilliger Appell, gültig ab sofort (30.07.2026).
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen, das Waschen von Fahrzeugen, das Befüllen von Pools sowie auf andere nicht unbedingt erforderliche Wasserentnahmen.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 17:30
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Weitraweitra.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:29Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen
Die Stadtgemeinde Weitra ersucht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen dringend, den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen zu verzichten. Betroffen sind die Ortschaft Weitra-Stadt sowie die Katastralgemeinden Brühl einschließlich Tiefenbach, St. Wolfgang und Spital. Freiwilliger Appell, gültig ab sofort (30.07.2026).
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen ist die Wasserversorgung derzeit stark belastet. Wir ersuchen daher dringend, den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen, das Waschen von Fahrzeugen, das Befüllen von Pools sowie auf andere nicht unbedingt erforderliche Wasserentnahmen. Betroffen sind die Ortschaft Weitra-Stadt sowie die Katastralgemeinden Brühl einschließlich Tiefenbach, St. Wolfgang und Spital. Gültig ab sofort, 30.07.2026.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 22:47
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Weitraweitra.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:29Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Poolfüllung
Appell zum Verzicht auf das Befüllen von Pools
Im Rahmen des Sparappells der Stadtgemeinde Weitra wegen anhaltender Trockenheit wird gebeten, nach Möglichkeit auf das Befüllen von Pools zu verzichten. Betroffen: Ortschaft Weitra-Stadt sowie die Katastralgemeinden Brühl einschließlich Tiefenbach, St. Wolfgang und Spital. Freiwilliger Appell, gültig ab sofort (30.07.2026).
Wortlaut der Kundmachung
„Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf die Bewässerung von Gärten und Grünflächen, das Waschen von Fahrzeugen, das Befüllen von Pools sowie auf andere nicht unbedingt erforderliche Wasserentnahmen.“
- Gültigkeit
- seit 30. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 30. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 22:48
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Weitraweitra.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 30. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 22:29Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:05. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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