Weißkirchen in SteiermarkSteiermark
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Während der Hitzewellen im Sommer 2026 mussten zwar einige steirische Gemeinden wegen anhaltender Trockenheit strikte Appelle und Einschränkungen (wie Poolbefüllungsverbote) erlassen, bleibt die lokale Trinkwasserversorgung in Weißkirchen stabil.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: weisskirchen-steiermark.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:41 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Während der Hitzewellen im Sommer 2026 mussten zwar einige steirische Gemeinden wegen anhaltender Trockenheit strikte Appelle und Einschränkungen (wie Poolbefüllungsverbote) erlassen, bleibt die lokale Trinkwasserversorgung in Weißkirchen stabil.
Wortlaut der Kundmachung
„Während der Hitzewellen im Sommer 2026 mussten zwar einige steirische Gemeinden wegen anhaltender Trockenheit strikte Appelle und Einschränkungen (wie Poolbefüllungsverbote) erlassen, bleibt die lokale Trinkwasserversorgung in Weißkirchen stabil.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungweisskirchen-steiermark.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:38Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen wie Verbote oder Abschaltungen.
Wortlaut der Kundmachung
„In der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Wassersparmaßnahmen wie Verbote oder Abschaltungen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:41
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenweisskirchen-steiermark.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:38Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 07:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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