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Weißenkirchen im AttergauOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau liegt für September 2026 keine akute, behördlich verordnete Einschränkung ode

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Allgemeine Empfehlungen zum Wassersparen im Alltag:Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (BMLUK) rät angesichts der anhaltenden Trockenheit weiterhin zu freiwilligen Sparmaßnahmen im Haushalt: austria.com“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: weissenkirchen.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:36 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Allgemeine Empfehlungen zum Wassersparen im Alltag:Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (BMLUK) rät angesichts der anhaltenden Trockenheit weiterhin zu freiwilligen Sparmaßnahmen im Haushalt: austria.com

    Wortlaut der Kundmachung

    „Allgemeine Empfehlungen zum Wassersparen im Alltag:Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (BMLUK) rät angesichts der anhaltenden Trockenheit weiterhin zu freiwilligen Sparmaßnahmen im Haushalt: austria.com“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:36

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenweissenkirchen.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Übersichtsseite von www.weissenkirchen.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau liegt für September 2026 keine akute, behördlich verordnete Einschränkung ode

    Verbot

    Für die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau liegt für September 2026 keine akute, behördlich verordnete Einschränkung oder ein striktes Wassernutzungsverbot vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau liegt für September 2026 keine akute, behördlich verordnete Einschränkung oder ein striktes Wassernutzungsverbot vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:36

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.10.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)