Weißenkirchen im AttergauOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau liegt für September 2026 keine akute, behördlich verordnete Einschränkung ode
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Allgemeine Empfehlungen zum Wassersparen im Alltag:Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (BMLUK) rät angesichts der anhaltenden Trockenheit weiterhin zu freiwilligen Sparmaßnahmen im Haushalt: austria.com“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: weissenkirchen.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 18:36 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Allgemeine Empfehlungen zum Wassersparen im Alltag:Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (BMLUK) rät angesichts der anhaltenden Trockenheit weiterhin zu freiwilligen Sparmaßnahmen im Haushalt: austria.com
Wortlaut der Kundmachung
„Allgemeine Empfehlungen zum Wassersparen im Alltag:Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (BMLUK) rät angesichts der anhaltenden Trockenheit weiterhin zu freiwilligen Sparmaßnahmen im Haushalt: austria.com“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:36
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenweissenkirchen.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Übersichtsseite von www.weissenkirchen.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau liegt für September 2026 keine akute, behördlich verordnete Einschränkung ode
Für die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau liegt für September 2026 keine akute, behördlich verordnete Einschränkung oder ein striktes Wassernutzungsverbot vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau liegt für September 2026 keine akute, behördlich verordnete Einschränkung oder ein striktes Wassernutzungsverbot vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:36
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau liegt für September 2026 keine akute, behördlich verordnete Einschränkung odeweissenkirchen.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:32Übersichtsseite von www.weissenkirchen.ooe.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
9 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 22.10.2026, 12:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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