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Wallern im BurgenlandBurgenland

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Marktgemeinde Wallern im Burgenland gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten E

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Wallern im Burgenland gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten Einschränkungen beim Wasserverbrauch.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: wasserleitungsverband.at · Geprüft 08.09.2026, 18:29 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Marktgemeinde Wallern im Burgenland gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten E

    Verbot

    Für die Marktgemeinde Wallern im Burgenland gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten Einschränkungen beim Wasserverbrauch.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Marktgemeinde Wallern im Burgenland gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten Einschränkungen beim Wasserverbrauch.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:29

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Da das Burgenland jedoch eine der trockensten Perioden seit Beginn der Aufzeichnungen erlebt (mit einem massiven Niederschlagsdefizit von rund 39 Prozent), bleibt der allgemeine Appell an die Bevölkerung aufrecht, ressourcenschonend und verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Da das Burgenland jedoch eine der trockensten Perioden seit Beginn der Aufzeichnungen erlebt (mit einem massiven Niederschlagsdefizit von rund 39 Prozent), bleibt der allgemeine Appell an die Bevölkerung aufrecht, ressourcenschonend und verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:29

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:26Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 09:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)