Wallern im BurgenlandBurgenland
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Marktgemeinde Wallern im Burgenland gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten E
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Marktgemeinde Wallern im Burgenland gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten Einschränkungen beim Wasserverbrauch.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: wasserleitungsverband.at · Geprüft 08.09.2026, 18:29 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Marktgemeinde Wallern im Burgenland gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten E
Für die Marktgemeinde Wallern im Burgenland gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten Einschränkungen beim Wasserverbrauch.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Marktgemeinde Wallern im Burgenland gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten Einschränkungen beim Wasserverbrauch.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:29
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Marktgemeinde Wallern im Burgenland gibt es im September 2026 keine behördlich verordneten Verbote oder akuten Ewasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:26Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Da das Burgenland jedoch eine der trockensten Perioden seit Beginn der Aufzeichnungen erlebt (mit einem massiven Niederschlagsdefizit von rund 39 Prozent), bleibt der allgemeine Appell an die Bevölkerung aufrecht, ressourcenschonend und verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen.
Wortlaut der Kundmachung
„Da das Burgenland jedoch eine der trockensten Perioden seit Beginn der Aufzeichnungen erlebt (mit einem massiven Niederschlagsdefizit von rund 39 Prozent), bleibt der allgemeine Appell an die Bevölkerung aufrecht, ressourcenschonend und verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:29
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenwasserleitungsverband.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:26Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 13.10.2026, 09:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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