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WaldzellOberösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Gemeinde Waldzell (Oberösterreich) liegt im September 2026 kein akutes, behördlich verordnetes Verbot zur Wasser

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Allerdings gelten aufgrund der allgemeinen Sommertrockenheit 2026 in Oberösterreich und den Richtlinien der Wassergenossenschaft Waldzell weiterhin strikte Appelle zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: waldzell.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:45 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Allerdings gelten aufgrund der allgemeinen Sommertrockenheit 2026 in Oberösterreich und den Richtlinien der Wassergenossenschaft Waldzell weiterhin strikte Appelle zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Allerdings gelten aufgrund der allgemeinen Sommertrockenheit 2026 in Oberösterreich und den Richtlinien der Wassergenossenschaft Waldzell weiterhin strikte Appelle zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:45

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparenwaldzell.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:20Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Gemeinde Waldzell (Oberösterreich) liegt im September 2026 kein akutes, behördlich verordnetes Verbot zur Wasser

    Verbot

    Für die Gemeinde Waldzell (Oberösterreich) liegt im September 2026 kein akutes, behördlich verordnetes Verbot zur Wassernutzung vor.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Gemeinde Waldzell (Oberösterreich) liegt im September 2026 kein akutes, behördlich verordnetes Verbot zur Wassernutzung vor.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:45

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 07:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)