WaldzellOberösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Gemeinde Waldzell (Oberösterreich) liegt im September 2026 kein akutes, behördlich verordnetes Verbot zur Wasser
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Allerdings gelten aufgrund der allgemeinen Sommertrockenheit 2026 in Oberösterreich und den Richtlinien der Wassergenossenschaft Waldzell weiterhin strikte Appelle zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: waldzell.ooe.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 19:45 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Allerdings gelten aufgrund der allgemeinen Sommertrockenheit 2026 in Oberösterreich und den Richtlinien der Wassergenossenschaft Waldzell weiterhin strikte Appelle zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.
Wortlaut der Kundmachung
„Allerdings gelten aufgrund der allgemeinen Sommertrockenheit 2026 in Oberösterreich und den Richtlinien der Wassergenossenschaft Waldzell weiterhin strikte Appelle zum verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenwaldzell.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:20Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Gemeinde Waldzell (Oberösterreich) liegt im September 2026 kein akutes, behördlich verordnetes Verbot zur Wasser
Für die Gemeinde Waldzell (Oberösterreich) liegt im September 2026 kein akutes, behördlich verordnetes Verbot zur Wassernutzung vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Waldzell (Oberösterreich) liegt im September 2026 kein akutes, behördlich verordnetes Verbot zur Wassernutzung vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Gemeinde Waldzell (Oberösterreich) liegt im September 2026 kein akutes, behördlich verordnetes Verbot zur Wasserwaldzell.ooe.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:20Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 07:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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