Waldneukirchen

Steyr-Land · Oberösterreich · PLZ 4595

Maßnahmen trifft die Gemeinde auf Grundlage ihrer eigenen Versorgungsanlage (z. B. Quellschüttungen) – diese lokalen Daten sind in den amtlichen Regionalmessungen rechts nicht enthalten und können von ihnen abweichen.

Das gilt derzeit

Verboten oder eingeschränkt

  • Eingeschränkte Bewässerung von Gärten
  • Striktes Verbot der Poolbefüllung und Fahrzeugwäsche sowie Einschränkungen für Rasen- und Gartenbewässerung
  • Verbot des Befüllens bzw. Nachbefüllens von Pools und Schwimmbädern
  • Verbot der Bewässerung von Rasenflächen
  • Verbot von Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser
  • Verbot des Waschens von Autos

Bitte freiwillig sparen

  • Allgemeiner Sparappell zum Trinkwasserverbrauch

Das bleibt erlaubt

  • Gartenbewässerung nur im absolut notwendigen Ausmaß, zw. 20.00 und 6.00 Uhr

Quelle: Gemeinde Waldneukirchen, 08. Juli 2026

Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.

VerbotStufe 3 – VerbotZuletzt geprüft: 20.08.2026, 00:23Kundmachungs-Protokoll (PDF)

Mehr Details anzeigen – Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut

Details zu den aktiven Maßnahmen

Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.

  • Gartenbewässerung

    Eingeschränkte Bewässerung von Gärten

    Gilt aktuell
    Einschränkung

    Bewässerung von Gärten: nur im absolut notwendigen Ausmaß, zwischen 20.00 und 6.00 Uhr.

    Gültigkeit
    seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    20.08.2026, 00:23

    Quellen

    • Waldneukirchen (Oberösterreich)Gemeinde Waldneukirchen · Gemeinde-Website · veröffentlicht 08. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wassereinschränkung

    Striktes Verbot der Poolbefüllung und Fahrzeugwäsche sowie Einschränkungen für Rasen- und Gartenbewässerung

    Gilt aktuell
    Verbot

    Aufgrund anhaltender Hitze und geringer Niederschläge sowie gestiegenem Wasserverbrauch verbietet die Gemeinde Waldneukirchen das Befüllen und Nachfüllen von Pools, das Waschen von Autos und Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser an Haus/Hof/Garten. Rasenbewässerung ist untersagt, Gartenbewässerung nur im absolut notwendigen Ausmaß zwischen 20:00 und 6:00 Uhr erlaubt.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Gartenbewässerung nur im absolut notwendigen Ausmaß, zw. 20.00 und 6.00 Uhr

    Gültigkeit
    seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    20.08.2026, 00:23

    Quellen

    • Waldneukirchen (Oberösterreich)Gemeinde Waldneukirchen · Gemeinde-Website · veröffentlicht 08. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
  • Poolfüllung

    Verbot des Befüllens bzw. Nachbefüllens von Pools und Schwimmbädern

    Gilt aktuell
    Verbot

    Das Befüllen bzw. Nachbefüllen von Pools und Schwimmbädern ist strikt untersagt.

    Gültigkeit
    seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    20.08.2026, 00:23

    Quellen

    • Waldneukirchen (Oberösterreich)Gemeinde Waldneukirchen · Gemeinde-Website · veröffentlicht 08. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Verbot der Bewässerung von Rasenflächen

    Gilt aktuell
    Verbot

    Das Bewässern von Rasenflächen auch in den Morgen- und Abendstunden ist untersagt.

    Gültigkeit
    seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    20.08.2026, 00:23

    Quellen

    • Waldneukirchen (Oberösterreich)Gemeinde Waldneukirchen · Gemeinde-Website · veröffentlicht 08. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
  • Trinkwassernutzung

    Verbot von Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser

    Gilt aktuell
    Verbot

    Sämtliche Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser bei Haus/Hof/Garten sind untersagt.

    Gültigkeit
    seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    20.08.2026, 00:23

    Quellen

    • Waldneukirchen (Oberösterreich)Gemeinde Waldneukirchen · Gemeinde-Website · veröffentlicht 08. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Verbot des Waschens von Autos

    Gilt aktuell
    Verbot

    Das Waschen von Autos ist aufgrund der derzeitigen Situation zu unterlassen.

    Gültigkeit
    seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    20.08.2026, 00:23

    Quellen

    • Waldneukirchen (Oberösterreich)Gemeinde Waldneukirchen · Gemeinde-Website · veröffentlicht 08. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Allgemeiner Sparappell zum Trinkwasserverbrauch

    Gilt aktuell
    Empfehlung

    Die Gemeinde ersucht um einen besonders verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

    Gültigkeit
    seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    20.08.2026, 00:23

    Quellen

    • Waldneukirchen (Oberösterreich)Gemeinde Waldneukirchen · Gemeinde-Website · veröffentlicht 08. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung

Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen

Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.

Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.

Transparenz

1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.08.2026, 22:31.

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Aktuelle Versorgungslage melden – nach Prüfung erscheint sie hier als „Meldung der Gemeinde".