Waldneukirchen
Steyr-Land · Oberösterreich · PLZ 4595
Maßnahmen trifft die Gemeinde auf Grundlage ihrer eigenen Versorgungsanlage (z. B. Quellschüttungen) – diese lokalen Daten sind in den amtlichen Regionalmessungen rechts nicht enthalten und können von ihnen abweichen.
Das gilt derzeit
Verboten oder eingeschränkt
- Eingeschränkte Bewässerung von Gärten
- Striktes Verbot der Poolbefüllung und Fahrzeugwäsche sowie Einschränkungen für Rasen- und Gartenbewässerung
- Verbot des Befüllens bzw. Nachbefüllens von Pools und Schwimmbädern
- Verbot der Bewässerung von Rasenflächen
- Verbot von Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser
- Verbot des Waschens von Autos
Bitte freiwillig sparen
- Allgemeiner Sparappell zum Trinkwasserverbrauch
Das bleibt erlaubt
- Gartenbewässerung nur im absolut notwendigen Ausmaß, zw. 20.00 und 6.00 Uhr
Quelle: Gemeinde Waldneukirchen, 08. Juli 2026
Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.
VerbotStufe 3 – VerbotZuletzt geprüft: 20.08.2026, 00:23Kundmachungs-Protokoll (PDF)
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Details zu den aktiven Maßnahmen
Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.
- Einschränkung
Gartenbewässerung
Eingeschränkte Bewässerung von Gärten
Gilt aktuellBewässerung von Gärten: nur im absolut notwendigen Ausmaß, zwischen 20.00 und 6.00 Uhr.
- Gültigkeit
- seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 20.08.2026, 00:23
Quellen
- Waldneukirchen (Oberösterreich)Gemeinde Waldneukirchen · Gemeinde-Website · veröffentlicht 08. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Allgemeine Wassereinschränkung
Striktes Verbot der Poolbefüllung und Fahrzeugwäsche sowie Einschränkungen für Rasen- und Gartenbewässerung
Gilt aktuellAufgrund anhaltender Hitze und geringer Niederschläge sowie gestiegenem Wasserverbrauch verbietet die Gemeinde Waldneukirchen das Befüllen und Nachfüllen von Pools, das Waschen von Autos und Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser an Haus/Hof/Garten. Rasenbewässerung ist untersagt, Gartenbewässerung nur im absolut notwendigen Ausmaß zwischen 20:00 und 6:00 Uhr erlaubt.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Gartenbewässerung nur im absolut notwendigen Ausmaß, zw. 20.00 und 6.00 Uhr
- Gültigkeit
- seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 20.08.2026, 00:23
Quellen
- Waldneukirchen (Oberösterreich)Gemeinde Waldneukirchen · Gemeinde-Website · veröffentlicht 08. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Poolfüllung
Verbot des Befüllens bzw. Nachbefüllens von Pools und Schwimmbädern
Gilt aktuellDas Befüllen bzw. Nachbefüllen von Pools und Schwimmbädern ist strikt untersagt.
- Gültigkeit
- seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 20.08.2026, 00:23
Quellen
- Waldneukirchen (Oberösterreich)Gemeinde Waldneukirchen · Gemeinde-Website · veröffentlicht 08. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Rasenbewässerung
Verbot der Bewässerung von Rasenflächen
Gilt aktuellDas Bewässern von Rasenflächen auch in den Morgen- und Abendstunden ist untersagt.
- Gültigkeit
- seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 20.08.2026, 00:23
Quellen
- Waldneukirchen (Oberösterreich)Gemeinde Waldneukirchen · Gemeinde-Website · veröffentlicht 08. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Trinkwassernutzung
Verbot von Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser
Gilt aktuellSämtliche Reinigungsarbeiten mit Trinkwasser bei Haus/Hof/Garten sind untersagt.
- Gültigkeit
- seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 20.08.2026, 00:23
Quellen
- Waldneukirchen (Oberösterreich)Gemeinde Waldneukirchen · Gemeinde-Website · veröffentlicht 08. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot des Waschens von Autos
Gilt aktuellDas Waschen von Autos ist aufgrund der derzeitigen Situation zu unterlassen.
- Gültigkeit
- seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 20.08.2026, 00:23
Quellen
- Waldneukirchen (Oberösterreich)Gemeinde Waldneukirchen · Gemeinde-Website · veröffentlicht 08. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Allgemeiner Sparappell zum Trinkwasserverbrauch
Gilt aktuellDie Gemeinde ersucht um einen besonders verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.
- Gültigkeit
- seit 08. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 20.08.2026, 00:23
Quellen
- Waldneukirchen (Oberösterreich)Gemeinde Waldneukirchen · Gemeinde-Website · veröffentlicht 08. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:34Direktlink zur Kundmachung
Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen
Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.
Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.
Transparenz
1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.08.2026, 22:31.
Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Aktuelle Versorgungslage melden – nach Prüfung erscheint sie hier als „Meldung der Gemeinde".