Waldkirchen an der ThayaNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Einschränkung von Entnahmen: Jede Wasserverwendung, die über den unbedingt notwendigen Haushaltsbedarf hinausgeht, ist z
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Einschränkung von Entnahmen: Jede Wasserverwendung, die über den unbedingt notwendigen Haushaltsbedarf hinausgeht, ist zu vermeiden.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: raabs-thaya.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:08 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung von Entnahmen: Jede Wasserverwendung, die über den unbedingt notwendigen Haushaltsbedarf hinausgeht, ist z
Einschränkung von Entnahmen: Jede Wasserverwendung, die über den unbedingt notwendigen Haushaltsbedarf hinausgeht, ist zu vermeiden.
Wortlaut der Kundmachung
„Einschränkung von Entnahmen: Jede Wasserverwendung, die über den unbedingt notwendigen Haushaltsbedarf hinausgeht, ist zu vermeiden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:08
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung von Entnahmen: Jede Wasserverwendung, die über den unbedingt notwendigen Haushaltsbedarf hinausgeht, ist zraabs-thaya.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:10Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Verbot von Poolbefüllungen: Das Füllen von Swimmingpools und Gartenbecken ist in Spitzenzeiten untersagt.
Wortlaut der Kundmachung
„Verbot von Poolbefüllungen: Das Füllen von Swimmingpools und Gartenbecken ist in Spitzenzeiten untersagt.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:08
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungraabs-thaya.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:10Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 10:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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