← Suche

VölsTirol

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Bewässerung von Grünflächen

Erlaubt bleibt

  • Bewässerung außerhalb der Sperrzeit (19:00–8:00 Uhr) im Abstand von mindestens drei Tagen im absolut notwendigen Ausmaß erlaubt

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 20. Juli 2026): „VERORDNET, dass im gesamten Land folgende Maßnahmen angewandt werden, welche bis auf Widerruf in Kraft bleiben: ... 3. Die Bewässerung von privaten, öffentlichen oder touristisch genutzten Grünflächen ist einzuschränken und zwischen 8:00 und 19:00 Uhr jedenfalls untersagt. Sie darf nur im Abstand von mindestens drei Tagen im absolut notwendigen Ausmaß erfolgen. Bewässerungsautomaten sind entsprechend umzuplanen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: comune.fie.bz.it, 20. Juli 2026 · Geprüft 08.09.2026, 12:56 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 20. Juli 2026 – Einschränkung der Bewässerung von Grünflächen – Einschränkung
  2. 21. September 2026 – Hydranten-Überprüfung 2026 (Information zu möglichen Wassertrübungen) – Information
  3. 25. September 2026 – Hydranten-Überprüfung 2026 (Information zu möglichen Wassertrübungen) – aufgehoben
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Gartenbewässerung

    Einschränkung der Bewässerung von Grünflächen

    Einschränkung

    Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 6 des Landeshauptmannes der Autonomen Provinz Bozen (Südtirol), veröffentlicht auf der Website der Gemeinde Völs am Schlern (Fiè). Die Maßnahmen gelten im gesamten Land, somit auch für Völs am Schlern, und sind sofort wirksam sowie bis auf Widerruf in Kraft. Die Bewässerung privater, öffentlicher oder touristisch genutzter Grünflächen ist einzuschränken, zwischen 8:00 und 19:00 Uhr jedenfalls untersagt und darf nur im Abstand von mindestens drei Tagen im absolut notwendigen Ausmaß erfolgen. Bewässerungsautomaten sind umzuplanen. Hinweis: Es handelt sich um Völs am Schlern in Südtirol (Italien), nicht um Völs in Tirol (Österreich); ein österreichisches Bundesland ist daher nicht zuordenbar.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Bewässerung außerhalb der Sperrzeit (19:00–8:00 Uhr) im Abstand von mindestens drei Tagen im absolut notwendigen Ausmaß erlaubt

    Wortlaut der Kundmachung

    „VERORDNET, dass im gesamten Land folgende Maßnahmen angewandt werden, welche bis auf Widerruf in Kraft bleiben: ... 3. Die Bewässerung von privaten, öffentlichen oder touristisch genutzten Grünflächen ist einzuschränken und zwischen 8:00 und 19:00 Uhr jedenfalls untersagt. Sie darf nur im Abstand von mindestens drei Tagen im absolut notwendigen Ausmaß erfolgen. Bewässerungsautomaten sind entsprechend umzuplanen.“

    Gültigkeit
    seit 20. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    20. Juli 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 12:56

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

Verlauf – 1 beendete Maßnahme
  • Öffentliche Wasserversorgung

    Hydranten-Überprüfung 2026 (Information zu möglichen Wassertrübungen)

    Abgelaufen

    Der kundgemachte Gültigkeitszeitraum ist vorbei. Die Maßnahme gilt nicht mehr. Ende: 25. September 2026 · Gültigkeit laut Kundmachung: 21. September 2026 – 25. September 2026

    Belege anzeigen (1)

Transparenz

11 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.10.2026, 23:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)