VandansVorarlberg
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Eingeschränkt
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Gemeinde Vandans im Montafon (Vorarlberg) liegen für den September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen vor.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: vandans.at · Geprüft 08.09.2026, 19:54 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Für die Gemeinde Vandans im Montafon (Vorarlberg) liegen für den September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen vor.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Gemeinde Vandans im Montafon (Vorarlberg) liegen für den September 2026 keine behördlich verordneten Wassersparmaßnahmen oder Einschränkungen vor.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:54
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenvandans.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:55Übersichtsseite von www.vandans.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Keine akuten Verbote: Maßnahmen wie Verbote zur Poolbefüllung oder Rasenbewässerung, wie sie andernorts nötig waren, betreffen Vandans derzeit nicht.
Wortlaut der Kundmachung
„Keine akuten Verbote: Maßnahmen wie Verbote zur Poolbefüllung oder Rasenbewässerung, wie sie andernorts nötig waren, betreffen Vandans derzeit nicht.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:54
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungvandans.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:55Übersichtsseite von www.vandans.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 04:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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