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Unterrabnitz-SchwendgrabenBurgenland

Es gelten Einschränkungen.

Eingeschränkt

  • Verpflichtende Eintragung von Füllzeiten für Pools über 10.000 Liter im Poolfüllkalender

Bitte freiwillig

  • Appell zur Einschränkung der Rasenbewässerung auf das notwendige Maß
  • Appell zur Nutzung des Poolfüllkalenders bei Poolbefüllungen
  • Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit
  • Appell zur Einschränkung der Gartenbewässerung wegen Trockenheit

Erlaubt bleibt

  • Pools mit einem Volumen bis 10.000 Liter sind von der Eintragungspflicht nicht betroffen.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 07. August 2026): „Die große Herausforderung in Trockenperioden ist nicht der normale Wasserverbrauch im Haushalt, sondern intensive Garten- und Rasenbewässerungen, insbesondere durch automatische Beregnungsanlagen und lang andauernde Bewässerungen. Wir ersuchen daher, Trinkwasser bewusst und sparsam einzusetzen und Bewässerungen auf das notwendige Maß zu beschränken.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: unterrabnitz.at, 07. August 2026 · wavl.at, 04. August 2026 · Geprüft 08.09.2026, 09:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 01. März 2024 – Verpflichtende Eintragung von Füllzeiten für Pools über 10.000 Liter im Poolfüllkalender – Einschränkung
  2. 04. August 2026 – Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit – Freiwilliger Appell
  3. 07. August 2026 – Kundmachung mit 3 Maßnahmen:
    • Appell zur Einschränkung der Rasenbewässerung auf das notwendige Maß – Freiwilliger Appell
    • Appell zur Nutzung des Poolfüllkalenders bei Poolbefüllungen – Freiwilliger Appell
    • Appell zur Einschränkung der Gartenbewässerung wegen Trockenheit – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Rasenbewässerung

    Appell zur Einschränkung der Rasenbewässerung auf das notwendige Maß

    Empfehlung

    Im Zuge der Trockenperiode 2026 ersucht der WAVL, auch die Rasenbewässerung (insbesondere durch automatische Beregnungsanlagen) auf das notwendige Maß zu beschränken, um Verbrauchsspitzen zu vermeiden. Freiwilliger Appell.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die große Herausforderung in Trockenperioden ist nicht der normale Wasserverbrauch im Haushalt, sondern intensive Garten- und Rasenbewässerungen, insbesondere durch automatische Beregnungsanlagen und lang andauernde Bewässerungen. Wir ersuchen daher, Trinkwasser bewusst und sparsam einzusetzen und Bewässerungen auf das notwendige Maß zu beschränken.“

    Gültigkeit
    seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:43

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Scan_20260807_094100Unterrabnitz-Schwendgraben · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 06.09.2026, 21:48Direktlink zur Kundmachung
  • Befüllung privater Pools

    Appell zur Nutzung des Poolfüllkalenders bei Poolbefüllungen

    Empfehlung

    Der WAVL appellieren an alle Poolbesitzerinnen und Poolbesitzer, den eingerichteten Poolfüllkalender zu nutzen, damit größere Poolbefüllungen zeitlich koordiniert und Verbrauchsspitzen vermieden werden können. Ausdrücklich als Appell/Angebot formuliert, keine verbindliche Anmeldepflicht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Mit dem vom WAVL eingerichteten Poolfüllkalender können größere Poolbefüllungen zeitlich koordiniert werden. Die Nutzung dieses Angebots ist noch ausbaufähig. Wir appellieren an alle Poolbesitzerinnen und Poolbesitzer, den Poolfüllkalender zu nutzen.“

    Gültigkeit
    seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:18

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Scan_20260807_094100unterrabnitz.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:42Direktlink zur Kundmachung
  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Appell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser wegen anhaltender Trockenheit

    Empfehlung

    Der Wasser- & Abwasserverband Lockenhaus und Umgebung (WAVL) ruft aufgrund der anhaltenden Hitze und der seit Wochen ausbleibenden Niederschläge dazu auf, Trinkwasser sparsam zu verwenden. Freiwilliger Sparappell ohne konkrete Verbote.

    Wortlaut der Kundmachung

    „NEWS · 04. August 2026 Trockenperiode 2026 – Gemeinsam sorgsam mit unserem Trinkwasser umgehen Aufgrund der anhaltenden Hitze und der seit Wochen ausbleibenden Niederschläge sollte unser Trinkwasser sparsam verwendet werden.“

    Gültigkeit
    seit 04. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:55

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • WAVLwavl.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:18Übersichtsseite von www.wavl.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Befüllung privater Pools

    Verpflichtende Eintragung von Füllzeiten für Pools über 10.000 Liter im Poolfüllkalender

    Einschränkung

    Poolbesitzer, deren Einbau- und Aufstellpools ein Volumen größer 10.000 Liter aufweisen, werden aufgefordert, ihre Füllzeiten verpflichtend auf www.wavl.at/poolkalender einzutragen. Verbindliche Koordinationspflicht bei der Poolbefüllung.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Pools mit einem Volumen bis 10.000 Liter sind von der Eintragungspflicht nicht betroffen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „NEWS · 01. März 2024 Poolfüllkalender 2024 Wir ersuchen alle Poolbesitzer, deren Einbau- und Aufstellpools ein Volumen größer 10.000 Liter aufweist, ihre Füllzeiten auf www.wavl.at/poolkalender verpflichtend einzutragen.“

    Gültigkeit
    seit 01. März 2024, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    04. August 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:55

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • WAVLwavl.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 04. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 08:18Übersichtsseite von www.wavl.at – kein Direktlink zur Kundmachung

      Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.

  • Gartenbewässerung

    Appell zur Einschränkung der Gartenbewässerung wegen Trockenheit

    Empfehlung

    Der WAVL ersucht aufgrund der Trockenperiode 2026, intensive Gartenbewässerungen (insbesondere automatische Beregnungsanlagen und lang andauernde Bewässerungen) auf das notwendige Maß zu beschränken und Trinkwasser sparsam einzusetzen. Freiwilliger Appell, kein Verbot.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Die größte Herausforderung in Trockenperioden ist nicht der normale Wasserverbrauch im Haushalt, sondern intensive Garten- und Rasenbewässerungen, insbesondere durch automatische Beregnungsanlagen und lang andauernde Bewässerungen. Wir ersuchen daher, Trinkwasser bewusst und sparsam einzusetzen und Bewässerungen auf das notwendige Maß zu beschränken.“

    Gültigkeit
    seit 07. August 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    07. August 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 17:21

    Stufe 2 – Einschränkung: Eine Einschränkung der Wassernutzung gilt derzeit.

    Quellen

    • Scan_20260807_094100unterrabnitz.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 07. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 07:42Direktlink zur Kundmachung

Transparenz

8 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 29.10.2026, 05:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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