UmhausenTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Einschränkung der Poolbefüllung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Wenn die Gemeinde in den Sommermonaten oder während anhaltender Trockenperioden zum Wassersparen aufruft, gelten für Haushalte die üblichen Richtlinien des Bundesministeriums (BMLUK):“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: umhausen.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 20:09 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
Wenn die Gemeinde in den Sommermonaten oder während anhaltender Trockenperioden zum Wassersparen aufruft, gelten für Haushalte die üblichen Richtlinien des Bundesministeriums (BMLUK):
Wortlaut der Kundmachung
„Wenn die Gemeinde in den Sommermonaten oder während anhaltender Trockenperioden zum Wassersparen aufruft, gelten für Haushalte die üblichen Richtlinien des Bundesministeriums (BMLUK):“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparenumhausen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:08Übersichtsseite von www.umhausen.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Während in extremen Hitzeperioden in mehreren Tiroler Gemeinden behördliche Einschränkungen (wie Dusch- oder Poolbefüllungsverbote) erlassen werden, setzt Umhausen primär auf technologische Optimierung und freiwillige Sparsamkeit.
Wortlaut der Kundmachung
„Während in extremen Hitzeperioden in mehreren Tiroler Gemeinden behördliche Einschränkungen (wie Dusch- oder Poolbefüllungsverbote) erlassen werden, setzt Umhausen primär auf technologische Optimierung und freiwillige Sparsamkeit.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 20:09
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungumhausen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 16:08Übersichtsseite von www.umhausen.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
Transparenz
7 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 01:50. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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