Ulrichskirchen-SchleinbachNiederösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Appell zum bewussten Umgang mit Trinkwasser wegen Trockenheit
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser
- Appell zum Verzicht auf das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen
- Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 10. August 2026): „Bewusster Umgang mit unserem Trinkwasser Kalender Aushang: 10.08.2026 Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der damit verbundenen Trockenheit möchten wir alle Bürgerinnen...“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: ulrichskirchen-schleinbach.gv.at, 10. August 2026 · ulrichskirchen-schleinbach.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 09:55 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 10. August 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
- Appell zum bewussten Umgang mit Trinkwasser wegen Trockenheit – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen – Freiwilliger Appell
- Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Appell zum bewussten Umgang mit Trinkwasser wegen Trockenheit
Die Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach ruft aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der damit verbundenen Trockenheit alle Bürgerinnen und Bürger zum bewussten Umgang mit Trinkwasser auf. Es handelt sich um einen freiwilligen Sparappell; konkrete Verbote oder verbindliche Einzelregeln sind dem sichtbaren Text nicht zu entnehmen.
Wortlaut der Kundmachung
„Bewusster Umgang mit unserem Trinkwasser Kalender Aushang: 10.08.2026 Aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen und der damit verbundenen Trockenheit möchten wir alle Bürgerinnen...“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 09:55
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Ulrichskirchen-Schleinbachulrichskirchen-schleinbach.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:05Übersichtsseite von www.ulrichskirchen-schleinbach.gv.at – kein Direktlink zur Kundmachung
Diese Quelle verweist nur auf die laufende Amtstafel bzw. Newsübersicht. Solange kein Direktlink auf die Kundmachung vorliegt, gilt die Maßnahme als nicht belegt und wird nicht veröffentlicht.
- Empfehlung
Gartenbewässerung
Appell zum Verzicht auf die Bewässerung von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser
Die Gemeinde bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Konkret wird gebeten, das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser zu vermeiden. Die Trinkwasserversorgung ist laut Mitteilung aktuell gesichert.
Wortlaut der Kundmachung
„Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des erhöhten Wasserverbrauchs bitten wir Sie vorsorglich um einen bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Wir bitten Sie, den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren. VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:06
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Ulrichskirchen-Schleinbach – Fund via Google-Abgleichulrichskirchen-schleinbach.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:04Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Befüllung privater Pools
Appell zum Verzicht auf das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen
Im Rahmen des Sparappells wegen anhaltender Trockenheit bittet die Gemeinde, das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen mit Trinkwasser zu vermeiden. Freiwillige Bitte, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: das Bewässern von Rasenflächen und Gärten mit Trinkwasser das Befüllen oder Nachfüllen von Poolanlagen“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:06
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Ulrichskirchen-Schleinbach – Fund via Google-Abgleichulrichskirchen-schleinbach.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:04Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Fahrzeugwäsche
Appell zum Verzicht auf das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser
Im Rahmen des Sparappells wegen anhaltender Trockenheit bittet die Gemeinde, das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser zu vermeiden. Freiwillige Bitte, kein Verbot.
Wortlaut der Kundmachung
„VERMEIDEN SIE DAHER BITTE: ... das Waschen von Fahrzeugen und Hofflächen mit Trinkwasser“
- Gültigkeit
- seit 10. August 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 10. August 2026
- Zuletzt geprüft
- 07.09.2026, 11:05
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Ulrichskirchen-Schleinbach – Fund via Google-Abgleichulrichskirchen-schleinbach.gv.at · Gemeinde-Website · Kundmachung vom 10. August 2026 · abgerufen 07.09.2026, 11:04Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 05.10.2026, 15:35. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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