TuxTirol
Es gelten Verbote.
Verboten
- Verbot der Nutzung öffentlicher Hydranten ohne Abstimmung mit der Gemeinde
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Die Nutzung von öffentlichen Hydranten (z. B. für Reinigungsarbeiten) ohne vorherige Abstimmung mit der Gemeinde ist streng untersagt, da dies zu Druckschwankungen im Netz führen kann.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: gemeinde-tux.at · Geprüft 08.09.2026, 13:15 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Verbot der Nutzung öffentlicher Hydranten ohne Abstimmung mit der Gemeinde
Die Nutzung von öffentlichen Hydranten (z. B. für Reinigungsarbeiten) ist ohne vorherige Abstimmung mit der Gemeinde Tux untersagt, da dies zu Druckschwankungen im Versorgungsnetz führen kann.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Nutzung von öffentlichen Hydranten (z. B. für Reinigungsarbeiten) ohne vorherige Abstimmung mit der Gemeinde ist streng untersagt, da dies zu Druckschwankungen im Netz führen kann.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 13:15
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Verbot der Nutzung öffentlicher Hydranten ohne Abstimmung mit der Gemeindegemeinde-tux.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 13:15Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
5 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 01.11.2026, 04:00. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)