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TurnauSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Sparsame Gartennutzung: Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, Trinkwasser im Haushalt und bei der Gartenbewässerung extrem sparsam und bedacht einzusetzen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: ots.at · Geprüft 08.09.2026, 19:42 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Empfehlung

    Sparsame Gartennutzung: Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, Trinkwasser im Haushalt und bei der Gartenbewässerung extrem sparsam und bedacht einzusetzen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Sparsame Gartennutzung: Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, Trinkwasser im Haushalt und bei der Gartenbewässerung extrem sparsam und bedacht einzusetzen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Verbot

    Verbot/Verzicht auf Poolbefüllungen: Es sollen derzeit keine Befüllungen von Swimmingpools oder anderen großen Wasserbecken durchgeführt werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Verbot/Verzicht auf Poolbefüllungen: Es sollen derzeit keine Befüllungen von Swimmingpools oder anderen großen Wasserbecken durchgeführt werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

2 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 26.09.2026, 03:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)