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TraismauerNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Für die Stadtgemeinde Traismauer gelten im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Verbote zur Wassernutzung

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Poolbefüllung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Regelungen für Poolbesitzer: Wer sein Schwimmbecken über die Ortswasserleitung (Versorgungsbereiche Waldletzberg, Wagram) füllt oder nachfüllt, wird dringend ersucht, dies vorrangig an Werktagen zu tun.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: traismauer.at · Geprüft 08.09.2026, 18:52 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Poolbefüllung

    Empfehlung

    Regelungen für Poolbesitzer: Wer sein Schwimmbecken über die Ortswasserleitung (Versorgungsbereiche Waldletzberg, Wagram) füllt oder nachfüllt, wird dringend ersucht, dies vorrangig an Werktagen zu tun.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Regelungen für Poolbesitzer: Wer sein Schwimmbecken über die Ortswasserleitung (Versorgungsbereiche Waldletzberg, Wagram) füllt oder nachfüllt, wird dringend ersucht, dies vorrangig an Werktagen zu tun.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:52

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Stadtgemeinde Traismauer gelten im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Verbote zur Wassernutzung

    Verbot

    Für die Stadtgemeinde Traismauer gelten im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Verbote zur Wassernutzung, da die öffentliche Trinkwasserversorgung stabil läuft.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Stadtgemeinde Traismauer gelten im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Verbote zur Wassernutzung, da die öffentliche Trinkwasserversorgung stabil läuft.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 18:52

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.10.2026, 23:46. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)