TraismauerNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Für die Stadtgemeinde Traismauer gelten im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Verbote zur Wassernutzung
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Poolbefüllung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Regelungen für Poolbesitzer: Wer sein Schwimmbecken über die Ortswasserleitung (Versorgungsbereiche Waldletzberg, Wagram) füllt oder nachfüllt, wird dringend ersucht, dies vorrangig an Werktagen zu tun.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: traismauer.at · Geprüft 08.09.2026, 18:52 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Poolbefüllung
Regelungen für Poolbesitzer: Wer sein Schwimmbecken über die Ortswasserleitung (Versorgungsbereiche Waldletzberg, Wagram) füllt oder nachfüllt, wird dringend ersucht, dies vorrangig an Werktagen zu tun.
Wortlaut der Kundmachung
„Regelungen für Poolbesitzer: Wer sein Schwimmbecken über die Ortswasserleitung (Versorgungsbereiche Waldletzberg, Wagram) füllt oder nachfüllt, wird dringend ersucht, dies vorrangig an Werktagen zu tun.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:52
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Poolbefüllungtraismauer.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Stadtgemeinde Traismauer gelten im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Verbote zur Wassernutzung
Für die Stadtgemeinde Traismauer gelten im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Verbote zur Wassernutzung, da die öffentliche Trinkwasserversorgung stabil läuft.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Stadtgemeinde Traismauer gelten im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Verbote zur Wassernutzung, da die öffentliche Trinkwasserversorgung stabil läuft.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 18:52
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Stadtgemeinde Traismauer gelten im September 2026 keine behördlich verordneten, akuten Verbote zur Wassernutzungtraismauer.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:47Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 23.10.2026, 23:46. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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