TraiskirchenNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Keine unerlaubte Wasserentnahme aus Fließgewässern
Eingeschränkt
- Für die Stadtgemeinde Traiskirchen gelten im September 2026 spezifische Einschränkungen bezüglich der Wasserentnahme aus
Bitte freiwillig
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Stadtgemeinde Traiskirchen gelten aufgrund der historischen Trockenheit im Spätsommer September 2026 spezifische Einschränkungen bezüglich der Wassernutzung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: traiskirchen.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 21:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Für die Stadtgemeinde Traiskirchen gelten im September 2026 spezifische Einschränkungen bezüglich der Wasserentnahme aus
Für die Stadtgemeinde Traiskirchen gelten im September 2026 spezifische Einschränkungen bezüglich der Wasserentnahme aus Fließgewässern, während die allgemeine Trinkwasserversorgung durch langfristige Infrastrukturprojekte abgesichert wird.
Wortlaut der Kundmachung
„Für die Stadtgemeinde Traiskirchen gelten aufgrund der historischen Trockenheit im Spätsommer September 2026 spezifische Einschränkungen bezüglich der Wassernutzung.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Für die Stadtgemeinde Traiskirchen gelten im September 2026 spezifische Einschränkungen bezüglich der Wasserentnahme austraiskirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:48Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Keine unerlaubte Wasserentnahme aus Fließgewässern
Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern: Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat ein striktes Verbot für nicht bewilligte Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (wie der Schwechat) erlassen.
Wortlaut der Kundmachung
„Absolutes Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern: Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat ein striktes Verbot für nicht bewilligte Wasserentnahmen mittels Pumpen (z.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:04
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern: Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat ein striktes Verbot für nicht bewillitraiskirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:48Direktlink zur Kundmachung
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
bei der Gartenbewässerung oder Autowäsche) verantwortungsvoll und sparsam mit Trinkwasser umzugehen.
Wortlaut der Kundmachung
„bei der Gartenbewässerung oder Autowäsche) verantwortungsvoll und sparsam mit Trinkwasser umzugehen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:56
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungtraiskirchen.gv.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 14:48Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
18 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 16:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
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