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TraiskirchenNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Keine unerlaubte Wasserentnahme aus Fließgewässern

Eingeschränkt

  • Für die Stadtgemeinde Traiskirchen gelten im September 2026 spezifische Einschränkungen bezüglich der Wasserentnahme aus

Bitte freiwillig

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Für die Stadtgemeinde Traiskirchen gelten aufgrund der historischen Trockenheit im Spätsommer September 2026 spezifische Einschränkungen bezüglich der Wassernutzung.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: traiskirchen.gv.at · Geprüft 08.09.2026, 21:04 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Für die Stadtgemeinde Traiskirchen gelten im September 2026 spezifische Einschränkungen bezüglich der Wasserentnahme aus

    Einschränkung

    Für die Stadtgemeinde Traiskirchen gelten im September 2026 spezifische Einschränkungen bezüglich der Wasserentnahme aus Fließgewässern, während die allgemeine Trinkwasserversorgung durch langfristige Infrastrukturprojekte abgesichert wird.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Für die Stadtgemeinde Traiskirchen gelten aufgrund der historischen Trockenheit im Spätsommer September 2026 spezifische Einschränkungen bezüglich der Wassernutzung.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:04

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Keine unerlaubte Wasserentnahme aus Fließgewässern

    Verbot

    Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern: Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat ein striktes Verbot für nicht bewilligte Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (wie der Schwechat) erlassen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Absolutes Verbot der Wasserentnahme aus Fließgewässern: Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat ein striktes Verbot für nicht bewilligte Wasserentnahmen mittels Pumpen (z.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:04

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Empfehlung

    bei der Gartenbewässerung oder Autowäsche) verantwortungsvoll und sparsam mit Trinkwasser umzugehen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „bei der Gartenbewässerung oder Autowäsche) verantwortungsvoll und sparsam mit Trinkwasser umzugehen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:56

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

18 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 19.10.2026, 16:25. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)