TiefgrabenOberösterreich
Bitte Wasser sparen.
Bitte freiwillig
- Unterlassung nicht notwendiger Wassernutzungen
Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 29. Juli 2026): „Die Gemeinde appelliert an Bevölkerung und Gäste, den Verbrauch von Trinkwasser auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und die im Anhang angeführten Nutzungen zu unterlassen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: tiefgraben.at, 29. Juli 2026 · Geprüft 06.09.2026, 20:26 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- 29. Juli 2026 – Unterlassung nicht notwendiger Wassernutzungen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Allgemeine Wasserspar-Empfehlung
Unterlassung nicht notwendiger Wassernutzungen
Die Gemeinde bittet, die im Anhang angeführten Nutzungen zu unterlassen. Die konkreten Nutzungen liegen nur im PDF-Anhang vor und sind im Text nicht belegt – keine Einzelmaßnahmen ableitbar.
Wortlaut der Kundmachung
„Die Gemeinde appelliert an Bevölkerung und Gäste, den Verbrauch von Trinkwasser auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und die im Anhang angeführten Nutzungen zu unterlassen.“
- Gültigkeit
- seit 29. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- 29. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 06.09.2026, 20:26
Stufe 1 – Appell: Freiwilliger Appell oder Empfehlung zum sparsamen Umgang mit Wasser.
Quellen
- Tiefgrabentiefgraben.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 29. Juli 2026 · abgerufen 06.09.2026, 20:13Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
4 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 30.10.2026, 09:10. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)