Thalgau
Salzburg-Umgebung · Salzburg · PLZ 5303
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Schüttung unserer Quelle mittlerweile einen historischen Tiefststand erreicht.“ Rechts daneben steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Das gilt derzeit
Verboten oder eingeschränkt
- Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Schwimmbecken und Pools
- Verbot der Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser
- Einschränkung der Gartenbewässerung
- Verbot der Gartenbewässerung zu Spitzenverbrauchszeiten
- Verbot der Reinigung von Fahrzeugen, Terrassen und Flächen mit Trinkwasser
- Beschränkung der Trinkwassernutzung auf notwendige Zwecke
Das bleibt erlaubt
- Ausgenommen sind lediglich Topfpflanzen sowie kleine Gemüse- und Blumenbeete.
Quelle: Marktgemeinde Thalgau, 31. Juli 2026
Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.
VerbotStufe 3 – VerbotZuletzt geprüft: 19.08.2026, 14:51Kundmachungs-Protokoll (PDF)
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Details zu den aktiven Maßnahmen
Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.
- Verbot
Poolfüllung
Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Schwimmbecken und Pools
Gilt aktuellDas Befüllen sowie Nachfüllen von Schwimmbecken und Pools ist bis auf Weiteres ausnahmslos untersagt.
- Gültigkeit
- seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 19.08.2026, 14:51
Quellen
- ThalgauMarktgemeinde Thalgau · Gemeinde-Website · veröffentlicht 31. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Rasenbewässerung
Verbot der Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser
Gilt aktuellDie Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser ist verboten.
- Gültigkeit
- seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 19.08.2026, 14:51
Quellen
- ThalgauMarktgemeinde Thalgau · Gemeinde-Website · veröffentlicht 31. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Gartenbewässerung
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gilt aktuellDie Bewässerung von Gärten ist auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken.
Ausnahmen – das bleibt erlaubt
Ausgenommen sind lediglich Topfpflanzen sowie kleine Gemüse- und Blumenbeete.
- Gültigkeit
- seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 19.08.2026, 14:51
Quellen
- ThalgauMarktgemeinde Thalgau · Gemeinde-Website · veröffentlicht 31. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Gartenbewässerung
Verbot der Gartenbewässerung zu Spitzenverbrauchszeiten
Gilt aktuellJegliche Gartenbewässerung ist während der täglichen Spitzenverbrauchszeiten (06:00–08:00 Uhr sowie 17:00–20:00 Uhr) zu unterlassen.
- Gültigkeit
- seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 19.08.2026, 14:51
Quellen
- ThalgauMarktgemeinde Thalgau · Gemeinde-Website · veröffentlicht 31. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Fahrzeugwäsche
Verbot der Reinigung von Fahrzeugen, Terrassen und Flächen mit Trinkwasser
Gilt aktuellDas Waschen von Fahrzeugen, Terrassen, Einfahrten oder sonstigen Flächen mit Trinkwasser ist untersagt.
- Gültigkeit
- seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 19.08.2026, 14:51
Quellen
- ThalgauMarktgemeinde Thalgau · Gemeinde-Website · veröffentlicht 31. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Trinkwasserverbrauch
Beschränkung der Trinkwassernutzung auf notwendige Zwecke
Gilt aktuellTrinkwasser ist ausschließlich für notwendige Zwecke wie Trinken, Kochen, Körperpflege und die grundlegende Haushaltsversorgung zu verwenden.
- Gültigkeit
- seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
- Zuletzt geprüft
- 19.08.2026, 14:51
Quellen
- ThalgauMarktgemeinde Thalgau · Gemeinde-Website · veröffentlicht 31. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen
Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.
Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.
Transparenz
1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.08.2026, 17:31.
Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Aktuelle Versorgungslage melden – nach Prüfung erscheint sie hier als „Meldung der Gemeinde".