Thalgau

Salzburg-Umgebung · Salzburg · PLZ 5303

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Schüttung unserer Quelle mittlerweile einen historischen Tiefststand erreicht.“ Rechts daneben steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Das gilt derzeit

Verboten oder eingeschränkt

  • Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Schwimmbecken und Pools
  • Verbot der Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser
  • Einschränkung der Gartenbewässerung
  • Verbot der Gartenbewässerung zu Spitzenverbrauchszeiten
  • Verbot der Reinigung von Fahrzeugen, Terrassen und Flächen mit Trinkwasser
  • Beschränkung der Trinkwassernutzung auf notwendige Zwecke

Das bleibt erlaubt

  • Ausgenommen sind lediglich Topfpflanzen sowie kleine Gemüse- und Blumenbeete.

Quelle: Marktgemeinde Thalgau, 31. Juli 2026

Verbindlich ist nur die amtliche Bekanntmachung (Kundmachung) der Gemeinde.

VerbotStufe 3 – VerbotZuletzt geprüft: 19.08.2026, 14:51Kundmachungs-Protokoll (PDF)

Mehr Details anzeigen – Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut

Details zu den aktiven Maßnahmen

Gültigkeit, Ausnahmen und Originalquellen im Wortlaut.

  • Poolfüllung

    Verbot des Befüllens und Nachfüllens von Schwimmbecken und Pools

    Gilt aktuell
    Verbot

    Das Befüllen sowie Nachfüllen von Schwimmbecken und Pools ist bis auf Weiteres ausnahmslos untersagt.

    Gültigkeit
    seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    19.08.2026, 14:51

    Quellen

    • ThalgauMarktgemeinde Thalgau · Gemeinde-Website · veröffentlicht 31. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
  • Rasenbewässerung

    Verbot der Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser

    Gilt aktuell
    Verbot

    Die Bewässerung von Rasenflächen mit Trinkwasser ist verboten.

    Gültigkeit
    seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    19.08.2026, 14:51

    Quellen

    • ThalgauMarktgemeinde Thalgau · Gemeinde-Website · veröffentlicht 31. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Gilt aktuell
    Einschränkung

    Die Bewässerung von Gärten ist auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Ausgenommen sind lediglich Topfpflanzen sowie kleine Gemüse- und Blumenbeete.

    Gültigkeit
    seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    19.08.2026, 14:51

    Quellen

    • ThalgauMarktgemeinde Thalgau · Gemeinde-Website · veröffentlicht 31. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
  • Gartenbewässerung

    Verbot der Gartenbewässerung zu Spitzenverbrauchszeiten

    Gilt aktuell
    Verbot

    Jegliche Gartenbewässerung ist während der täglichen Spitzenverbrauchszeiten (06:00–08:00 Uhr sowie 17:00–20:00 Uhr) zu unterlassen.

    Gültigkeit
    seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    19.08.2026, 14:51

    Quellen

    • ThalgauMarktgemeinde Thalgau · Gemeinde-Website · veröffentlicht 31. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
  • Fahrzeugwäsche

    Verbot der Reinigung von Fahrzeugen, Terrassen und Flächen mit Trinkwasser

    Gilt aktuell
    Verbot

    Das Waschen von Fahrzeugen, Terrassen, Einfahrten oder sonstigen Flächen mit Trinkwasser ist untersagt.

    Gültigkeit
    seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    19.08.2026, 14:51

    Quellen

    • ThalgauMarktgemeinde Thalgau · Gemeinde-Website · veröffentlicht 31. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung
  • Trinkwasserverbrauch

    Beschränkung der Trinkwassernutzung auf notwendige Zwecke

    Gilt aktuell
    Einschränkung

    Trinkwasser ist ausschließlich für notwendige Zwecke wie Trinken, Kochen, Körperpflege und die grundlegende Haushaltsversorgung zu verwenden.

    Gültigkeit
    seit 31. Juli 2026, bis auf Widerruf
    Zuletzt geprüft
    19.08.2026, 14:51

    Quellen

    • ThalgauMarktgemeinde Thalgau · Gemeinde-Website · veröffentlicht 31. Juli 2026 · abgerufen 19.08.2026, 14:35Direktlink zur Kundmachung

Verlauf: aufgehobene und abgelaufene Maßnahmen

Zum Nachprüfen, ob eine früher gemeldete Einschränkung tatsächlich aufgehoben wurde – jeweils mit Enddatum und den Belegquellen. Neueste Beendigung zuerst.

Für diese Gemeinde ist bisher keine beendete oder aufgehobene Maßnahme dokumentiert.

Transparenz

1 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 21.08.2026, 17:31.

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Stimmt eine Angabe nicht? Angabe melden – wir prüfen jede Meldung gegen die Originalquelle und korrigieren mit Versionseintrag.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Aktuelle Versorgungslage melden – nach Prüfung erscheint sie hier als „Meldung der Gemeinde".