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TexingtalNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Verbot des Waschens von Autos
  • Verbot der Bewässerung von Großgärten
  • Verbot der Befüllung von Pools und Teichen
  • Verbot der Beregnung von Rasen- und Wiesenflächen

Eingeschränkt

  • Reduktion des Gießens von Gemüsegärten auf das notwendige Minimum

Bitte freiwillig

  • Dringender Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 29. Juni 2026): „ACHTUNG POOL-BEFULLUNG VERBOTEN! Zum Schutz unserey Wasserressourcen. ... Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind folgende Maßnahmen DRINGEND zu beachten: -Vermeidung jeden unnötigen Wasserverbrauchs -Reduktion des Gießens von Gemüsegärten auf das notwendige Minimum -Beregnung von Rasenund Wiesenflächen verboten -Befüllen von Pools und Teichen verboten“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: noen.at, 28. Mai 2026 · Texingtal · Geprüft 08.09.2026, 09:12 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 28. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Verbot des Waschens von Autos – Verbot
    • Verbot der Bewässerung von Großgärten – Verbot
  2. 29. Juni 2026 – Kundmachung mit 4 Maßnahmen:
    • Verbot der Befüllung von Pools und Teichen – Verbot
    • Verbot der Beregnung von Rasen- und Wiesenflächen – Verbot
    • Reduktion des Gießens von Gemüsegärten auf das notwendige Minimum – Einschränkung
    • Dringender Aufruf zum Wassersparen – Freiwilliger Appell
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Fahrzeugwäsche

    Verbot des Waschens von Autos

    Verbot

    Aufgrund der Wasserknappheit ist das Waschen von Autos in Texingtal derzeit untersagt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „kein Waschen von Autos und Großgärten“

    Gültigkeit
    seit 28. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    28. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Wasserknappheitnoen.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 28. Mai 2026 · abgerufen 06.09.2026, 17:46Direktlink zur Kundmachung
  • Landwirtschaftliche Bewässerung

    Verbot der Bewässerung von Großgärten

    Verbot

    Im Schreiben der Gemeinde wird neben dem Autowaschen auch der Umgang mit Großgärten untersagt; die Formulierung im Artikel ('kein Waschen von Autos und Großgärten') deutet auf ein Verbot der Bewässerung/Beregnung von Großgärten hin.

    Wortlaut der Kundmachung

    „kein Waschen von Autos und Großgärten“

    Gültigkeit
    seit 28. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    28. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 09:12

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Wasserknappheitnoen.at · Zeitung / Nachrichtenportal · Kundmachung vom 28. Mai 2026 · abgerufen 06.09.2026, 17:46Direktlink zur Kundmachung
  • Poolfüllung

    Verbot der Befüllung von Pools und Teichen

    Verbot

    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist das Befüllen von Pools und Teichen im Versorgungsbereich der öffentlichen Wasserversorgungsanlage Texing verboten. Der Aufruf der Gemeinde Texingtal nennt zudem weitere Maßnahmen: Vermeidung unnötigen Wasserverbrauchs, Reduktion des Gießens von Gemüsegärten auf das notwendige Minimum und Verbot der Beregnung von Rasen- und Wiesenflächen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „ACHTUNG POOL-BEFULLUNG VERBOTEN! Zum Schutz unserey Wasserressourcen. ... Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind folgende Maßnahmen DRINGEND zu beachten: -Vermeidung jeden unnötigen Wasserverbrauchs -Reduktion des Gießens von Gemüsegärten auf das notwendige Minimum -Beregnung von Rasenund Wiesenflächen verboten -Befüllen von Pools und Teichen verboten“

    Gültigkeit
    seit 29. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 17:45

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Rasenbewässerung

    Verbot der Beregnung von Rasen- und Wiesenflächen

    Verbot

    Die Beregnung von Rasen- und Wiesenflächen ist aufgrund der anhaltenden Trockenheit verboten.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Beregnung von Rasen- und Wiesenflächen verboten“

    Gültigkeit
    seit 29. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 17:44

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Reduktion des Gießens von Gemüsegärten auf das notwendige Minimum

    Einschränkung

    Das Gießen von Gemüsegärten ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Reduktion des Gießens von Gemüsegärten auf das notwendige Minimum“

    Gültigkeit
    seit 29. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 17:43

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Allgemeine Wasserspar-Empfehlung

    Dringender Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    Die Gemeinde bittet aufgrund der anhaltenden Trockenheit um Vermeidung jeden unnötigen Wasserverbrauchs.

    Wortlaut der Kundmachung

    „erneut dringender Aufruf zum Wassersparen! Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sind folgende Maßnahmen DRINGEND zu beachten: -Vermeidung jeden unnötigen Wasserverbrauchs“

    Gültigkeit
    seit 29. Juni 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    29. Juni 2026
    Zuletzt geprüft
    06.09.2026, 17:42

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

11 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 14.10.2026, 20:20. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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