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Teufenbach-KatschSteiermark

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Untersagung von Poolbefüllungen im Ortsteil Frojach weiterhin aufrecht

Eingeschränkt

  • Poolbefüllungen im Ortsteil Teufenbach nur nach zwingender Voranmeldung und Kontingentierung
  • Beschränkung der Bewässerung auf Nutzgärten im Ortsteil Frojach weiterhin aufrecht

Bitte freiwillig

  • Dringende Bitte: Pools in den Nachtstunden befüllen (Ortsteil Teufenbach)

Erlaubt bleibt

  • Befüllung nach zwingender Voranmeldung beim Gemeindeamt und Vergabe eines Befüllungs-Kontingents gestattet.
  • Bewässerung von Nutzgärten ist weiterhin erlaubt.

Die Gemeinde begründet das so (Kundmachung vom 28. April 2026): „Wichtiger Hinweis für den Ortsteil Frojach: Da dieser Ortsteil von den kritischen Füllständen besonders betroffen war und sich das System dort noch weiter erholen muss, bleiben die in der letzten Meldung ausgerufenen Maßnahmen (Untersagung von Poolbefüllungen und Beschränkung der Bewässerung auf Nutzgärten) für Frojach bis auf Weiteres aufrecht.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: Teufenbach-Katsch, 26. Mai 2026 · Geprüft 07.09.2026, 15:40 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. 28. April 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Untersagung von Poolbefüllungen im Ortsteil Frojach weiterhin aufrecht – Verbot
    • Beschränkung der Bewässerung auf Nutzgärten im Ortsteil Frojach weiterhin aufrecht – Einschränkung
  2. 26. Mai 2026 – Kundmachung mit 2 Maßnahmen:
    • Poolbefüllungen im Ortsteil Teufenbach nur nach zwingender Voranmeldung und Kontingentierung – Einschränkung
    • Dringende Bitte: Pools in den Nachtstunden befüllen (Ortsteil Teufenbach) – Empfehlung
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Befüllung privater Pools

    Untersagung von Poolbefüllungen im Ortsteil Frojach weiterhin aufrecht

    Verbot

    Für den Ortsteil Frojach, der von den kritischen Füllständen besonders betroffen ist, bleibt die mit der Mitteilung vom 28. April ausgesprochene Untersagung von Poolbefüllungen bis auf Weiteres aufrecht.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wichtiger Hinweis für den Ortsteil Frojach: Da dieser Ortsteil von den kritischen Füllständen besonders betroffen war und sich das System dort noch weiter erholen muss, bleiben die in der letzten Meldung ausgerufenen Maßnahmen (Untersagung von Poolbefüllungen und Beschränkung der Bewässerung auf Nutzgärten) für Frojach bis auf Weiteres aufrecht.“

    Gültigkeit
    seit 28. April 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Poolbefüllungen im Ortsteil Teufenbach nur nach zwingender Voranmeldung und Kontingentierung

    Einschränkung

    Das am 28. April ausgesprochene gänzliche Verbot von Poolbefüllungen wird für den Ortsteil Teufenbach ab sofort gelockert: Befüllungen sind wieder möglich, jedoch nur nach zwingender Voranmeldung beim Gemeindeamt. Die Gemeinde vergibt in Abstimmung mit dem Wassermeister Befüllungs-Kontingente, um das Leitungsnetz nicht zu überlasten. Voranmeldung telefonisch (+43 3582 2408) oder per E-Mail (gde@teufenbach-katsch.gv.at).

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Befüllung nach zwingender Voranmeldung beim Gemeindeamt und Vergabe eines Befüllungs-Kontingents gestattet.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass ab sofort Poolbefüllungen im Ortsteil Teufenbach wieder möglich sind. Um jedoch erneute Versorgungsengpässe zu vermeiden und unser Wassernetz stabil zu halten, ist dies an strenge Vorgaben geknüpft: Zwingende Voranmeldung: Eine Poolbefüllung ist erst nach einer zwingenden Voranmeldung beim Gemeindeamt gestattet. Kontingentierung: Um das Wasserleitungsnetz nicht punktuell zu überlasten, werden seitens der Gemeinde in enger Abstimmung mit dem zuständigen Wassermeister entsprechende Befüllungs-Kontingente vergeben.“

    Gültigkeit
    seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Befüllung privater Pools

    Dringende Bitte: Pools in den Nachtstunden befüllen (Ortsteil Teufenbach)

    Empfehlung

    Die Gemeinde bittet dringend darum, Pools idealerweise in den Nachtstunden zu befüllen, um die Verbrauchsspitzen tagsüber abzufangen; dies wird bei der Kontingentvergabe berücksichtigt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Idealerweise Befüllung in der Nacht: Um die regulären Verbrauchsspitzen tagsüber abzufangen, bitten wir Sie dringend darum, den Pool idealerweise in den Nachtstunden zu befüllen. Dies wird bei der Vergabe der Kontingente bereits entsprechend berücksichtigt.“

    Gültigkeit
    seit 26. Mai 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Gartenbewässerung

    Beschränkung der Bewässerung auf Nutzgärten im Ortsteil Frojach weiterhin aufrecht

    Einschränkung

    Im Ortsteil Frojach bleibt die mit der Mitteilung vom 28. April ausgerufene Beschränkung der Bewässerung auf Nutzgärten bis auf Weiteres aufrecht; andere Bewässerung (z. B. Rasen, Ziergärten) ist damit weiterhin untersagt.

    Ausnahmen – das bleibt erlaubt

    Bewässerung von Nutzgärten ist weiterhin erlaubt.

    Wortlaut der Kundmachung

    „bleiben die in der letzten Meldung ausgerufenen Maßnahmen (Untersagung von Poolbefüllungen und Beschränkung der Bewässerung auf Nutzgärten) für Frojach bis auf Weiteres aufrecht.“

    Gültigkeit
    seit 28. April 2026, bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    26. Mai 2026
    Zuletzt geprüft
    07.09.2026, 15:40

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 20.10.2026, 08:15. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

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