TernitzNiederösterreich
Es gelten Verbote.
Verboten
- Möchten Sie wissen, ob für Ihren genauen Ortsteil oder eine Nachbargemeinde bereits behördliche Verbote ausgesprochen wu
Eingeschränkt
- Einschränkung der Gartenbewässerung
Bitte freiwillig
- Aufruf zum Wassersparen
Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Ternitz gilt im September 2026 weiterhin ein dringender Aufruf zum Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.
Quelle: noen.at · Geprüft 08.09.2026, 21:51 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.
Chronik
- Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
- Empfehlung
Sonstige Wassermaßnahme
Aufruf zum Wassersparen
In Ternitz gilt im September 2026 weiterhin ein dringender Aufruf zum Wassersparen.
Wortlaut der Kundmachung
„In Ternitz gilt im September 2026 weiterhin ein dringender Aufruf zum Wassersparen.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 21:51
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Aufruf zum Wassersparennoen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:42Direktlink zur Kundmachung
- Verbot
Sonstige Wassermaßnahme
Möchten Sie wissen, ob für Ihren genauen Ortsteil oder eine Nachbargemeinde bereits behördliche Verbote ausgesprochen wu
Möchten Sie wissen, ob für Ihren genauen Ortsteil oder eine Nachbargemeinde bereits behördliche Verbote ausgesprochen wurden, oder suchen Sie nach Tipps zur effizienten Regenwassernutzung?
Wortlaut der Kundmachung
„Möchten Sie wissen, ob für Ihren genauen Ortsteil oder eine Nachbargemeinde bereits behördliche Verbote ausgesprochen wurden, oder suchen Sie nach Tipps zur effizienten Regenwassernutzung?“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Möchten Sie wissen, ob für Ihren genauen Ortsteil oder eine Nachbargemeinde bereits behördliche Verbote ausgesprochen wunoen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:42Direktlink zur Kundmachung
- Einschränkung
Sonstige Wassermaßnahme
Einschränkung der Gartenbewässerung
Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen und Grünanlagen sollte vermieden werden.
Wortlaut der Kundmachung
„Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen und Grünanlagen sollte vermieden werden.“
- Gültigkeit
- bis auf Widerruf
- Kundmachung vom
- nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
- Zuletzt geprüft
- 08.09.2026, 19:45
Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.
Quellen
- Einschränkung der Gartenbewässerungnoen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:42Direktlink zur Kundmachung
Transparenz
3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 06:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.
Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.
Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)