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TernitzNiederösterreich

Es gelten Verbote.

Verboten

  • Möchten Sie wissen, ob für Ihren genauen Ortsteil oder eine Nachbargemeinde bereits behördliche Verbote ausgesprochen wu

Eingeschränkt

  • Einschränkung der Gartenbewässerung

Bitte freiwillig

  • Aufruf zum Wassersparen

Die Gemeinde begründet das so (laut Kundmachung): „In Ternitz gilt im September 2026 weiterhin ein dringender Aufruf zum Wassersparen.“ Unten unter „Messwerte der Region“ steht, was die amtlichen Regionalmessstellen aktuell messen.

Quelle: noen.at · Geprüft 08.09.2026, 21:51 · Verbindlich ist die amtliche Kundmachung der Gemeinde.

Chronik

  1. Seit Beginn unserer Aufzeichnung (September 2026) keine Maßnahmen erfasst.
Details, Ausnahmen und Quellen im Wortlaut
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Aufruf zum Wassersparen

    Empfehlung

    In Ternitz gilt im September 2026 weiterhin ein dringender Aufruf zum Wassersparen.

    Wortlaut der Kundmachung

    „In Ternitz gilt im September 2026 weiterhin ein dringender Aufruf zum Wassersparen.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 21:51

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

    • Aufruf zum Wassersparennoen.at · Gemeinde-Website · erfasst am 08. September 2026 · abgerufen 08.09.2026, 15:42Direktlink zur Kundmachung
  • Sonstige Wassermaßnahme

    Möchten Sie wissen, ob für Ihren genauen Ortsteil oder eine Nachbargemeinde bereits behördliche Verbote ausgesprochen wu

    Verbot

    Möchten Sie wissen, ob für Ihren genauen Ortsteil oder eine Nachbargemeinde bereits behördliche Verbote ausgesprochen wurden, oder suchen Sie nach Tipps zur effizienten Regenwassernutzung?

    Wortlaut der Kundmachung

    „Möchten Sie wissen, ob für Ihren genauen Ortsteil oder eine Nachbargemeinde bereits behördliche Verbote ausgesprochen wurden, oder suchen Sie nach Tipps zur effizienten Regenwassernutzung?“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:45

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

  • Sonstige Wassermaßnahme

    Einschränkung der Gartenbewässerung

    Einschränkung

    Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen und Grünanlagen sollte vermieden werden.

    Wortlaut der Kundmachung

    „Gartenbewässerung einschränken: Das großflächige Sprengen von Rasenflächen und Grünanlagen sollte vermieden werden.“

    Gültigkeit
    bis auf Widerruf
    Kundmachung vom
    nicht eindeutig datiert (erstmals erfasst am 08. September 2026)
    Zuletzt geprüft
    08.09.2026, 19:45

    Stufe 3 – Verbot: Ein rechtlich verbindliches Verbot gilt derzeit.

    Quellen

Transparenz

3 überwachte Quelle(n) für diese Gemeinde. Letzter Quellenabruf: 02.11.2026, 06:45. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Kundmachung der Gemeinde bzw. Behörde.

Sie wohnen hier oder kennen eine amtliche Kundmachung, die hier fehlt? Hinweis oder Korrektur einbringen. Jede Meldung wird geprüft, bevor etwas öffentlich erscheint.

Sie vertreten diese Gemeinde oder den Wasserversorger? Versorgungslage melden · Kundmachungs-Protokoll (PDF)